- Redaktion
- Erbrecht, Familienrecht
In Deutschland ist die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Immer mehr Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein: Im Jahr 2015 lebten rund 2,8 Millionen Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammen, so das Statistische Bundesamt. 2023 waren es bereits 3,4 Millionen Paare.
Ob zur Absicherung des Längerlebenden, der Bindung von Todes wegen oder zur Steueroptimierung: Die steigenden Zahlen zeigen deutlich, dass es sich für Notarinnen und Notare lohnt, sich mit dem Thema Testamente in nichtehelichen Partnerschaften auseinanderzusetzen.