In der ersten Folge unseres Podcasts geht es um den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklauseln in notariellen Verfügungen von Todes wegen.
Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024. Da heißt es: Gegenüber dem Grundbuchamt kann im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden.
Was bedeutet der für die notarielle Praxis? Hören Sie selbst!