- Björn Centner, Lukas Wernert
- Berufsrecht
Im Nachgang zur Übernahme einer Vertretung ist es ratsam, dem Amtsinhaber in einem Vermerk bzw. einer E-Mail eine kurze Rückmeldung zu den erledigten Amtsgeschäften zu geben. Besondere Vorkommnisse sind – unabhängig davon, ob diese das Beurkundungsverfahren oder den Vollzug betreffen – in jedem Fall mitzuteilen, um dem Amtsinhaber zu ermöglichen, sich nach der Rückkehr ins Amt einen Überblick über unerledigte Angelegenheiten zu verschaffen.