Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, ist im Kern beabsichtigt, personenbezogene Daten in öffentlich abrufbaren Registern, z.B. dem Handels- oder Gesellschaftsregister, besser zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde klar, dass durch kostenfreie Abrufe aus dem öffentlichen Register auch an Daten wie Anschriften und solcher in Ausweiskopien sowie Unterschriften leicht zu gelangen war. Der Entscheidung des EUGH wird die erforderliche Aufmerksamkeit nun zukommen, denn zahlreiche Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen stehen an, so bspw. im HGB, GmbHG, AktG und in der HRV. Zumindest wird ein Anspruch geschaffen, auf Löschung überobligatorisch offengelegter Daten in öffentlichen Registern.

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Was ändert sich bei der GmbH-Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG-E?

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, ist im Kern beabsichtigt, personenbezogene Daten in öffentlich abrufbaren Registern, z.B. dem Handels- oder Gesellschaftsregister, besser zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde klar, dass durch kostenfreie Abrufe aus dem öffentlichen Register auch an Daten wie Anschriften und solcher in Ausweiskopien sowie Unterschriften leicht zu gelangen war. Der Entscheidung des EUGH wird die erforderliche Aufmerksamkeit nun zukommen, denn zahlreiche Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen stehen an, so bspw. im HGB, GmbHG, AktG und in der HRV. Zumindest wird ein Anspruch geschaffen, auf Löschung überobligatorisch offengelegter Daten in öffentlichen Registern.

Wie KI die juristische Wissensarbeit im Notariat verändert

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Notariat wirft fachliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Interview mit Julia Schmidt erläutert Dr. Roland Klaes, Mitglied der Geschäftsführung von C.H.BECK, für welche Arbeitsschritte Beck-Noxtua eingesetzt werden kann, wo die Grenzen des Systems liegen und welche Rolle die Fachinhalte des Deutschen Notarverlags dabei spielen.

Kann die Stammeinlage einer deutschen GmbH auf ein Konto bei einer ausländischen Bank eingezahlt werden?

Die grenzüberschreitende GmbH-Gründung wirft in der Praxis häufig Fragen zur ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung auf. Besonders relevant ist dabei, ob die Stammeinlage zwingend auf ein deutsches Geschäftskonto eingezahlt werden muss oder ob auch ausländische Bankkonten genutzt werden können. Im Webinarausschnitt beleuchtet Referent Ralf Knaier die rechtlichen Anforderungen an die Einzahlung des Stammkapitals bei einer deutschen GmbH mit […]

Auswirkungen des WEMoG auf die notarielle Praxis – Teil 2

Mit der Neuausrichtung des WEG durch das WEMoG und dem hierdurch neu eingefügten § 9a Abs. 1 WEG ist das verbandsrechtliche Verständnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verstärkt worden. Der Gesetzeswortlaut in § 9a Abs. 1 S. 1 WEG ähnelt den Vorgaben in § 124 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 1 GmbHG und § 17 Abs. 1 GenG. In diesem Zusammenhang wird von einer Harmonisierung mit dem Verbandsrecht gesprochen.

Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Schenkungen vornehmen und wo liegen die Grenzen?

Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Vermögen verschenken oder sogar auf sich selbst übertragen? Ein grundsätzliches Schenkungsverbot gibt es zwar nicht, doch entscheidend ist, ob und in welchem Umfang eine Schenkung von der Vollmacht und dem zugrunde liegenden Verhältnis gedeckt ist. Im Ausschnitt aus dem Webinar „Aktuelle Fragen zur Vorsorgevollmacht“ zeigt Ihnen Dr. Dietmar Weidlich, welche Schwierigkeiten dabei […]

Auswirkungen des WEMoG auf die notarielle Praxis – Teil 1

Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.