Bei Eheverträgen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen treten häufig Abrechnungsprobleme auf. Denn schließlich müssen die Beurkundungsgegenstände wertmäßig gesondert ermittelt werden. Zusätzlich ist die Wertermittlung in der Regel nach materiellrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
In dem folgenden Webinar-Auszug vom 15. Mai 2024 erklärt Referent Frank Tondorf, was es bei der Ermittlung des Vermögens und den Verbindlichkeiten von Ehegatten zu beachten gilt.