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Die stille Renaissance des Notaranderkontos: Wandel eines Instruments und sein Platz in der Geldwäsche-Reform 2027

Seit 1998 soll das Notaranderkonto eher die Ausnahme sein. Doch das Instrument hat sich gewandelt: Heute ist es sicherer und regelkonformer als oft gedacht. Wie aus dem vermeintlichen Auslaufmodell ein zeitgemäßes Instrument wurde — und welche Rolle es in der Geldwäsche-Reform 2027 spielen könnte. Ein Gespräch mit Dr. Max Danzmann.
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Arbeit füllt die Zeit, die man ihr zur Verfügung stellt. (Parkinson’s Law)

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Der Aufbau des Ehegattentestaments

Wie ist ein Ehegattentestament sinnvoll aufgebaut und worauf sollten Sie bei der Gestaltung besonders achten? Dieser Ausschnitt aus dem Webinar „Ehegattentestament“ mit Referentin Julia Roglmeier zeigt, wie sich Testamente systematisch in mehrere strukturierte Teile gliedern lassen – von einleitenden Feststellungen über Regelungen für den ersten und zweiten Erbfall bis hin zu übergreifenden Klauseln. Dabei wird deutlich, warum der Umgang mit bestehenden Altverfügungen Fingerspitzengefühl erfordert und welche Rolle Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder Pflichtteilsstrafklauseln in der Praxis spielen.
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Erfolg hat drei Buchstaben – TUN! (Johann Wolfgang von Goethe)

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Gründe für eine vorweggenommene Hoferbfolge

Die lebzeitige Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Übergabevertrag ist der Nachfolge durch (Hof-) Erbfall vorzuziehen. Eine Hofnachfolge, die erst mit dem Tode des Eigentümers stattfindet und dazu führt, dass der Hoferbe den landwirtschaftlichen Betrieb erst in weit fortgeschrittenem Alter übernimmt, ist diesem zumeist nicht zuzumuten.
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Neues aus Karlsruhe zum notariellen Vorbescheid

In dem Beschluss vom 5.6.2025 hatte sich der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (erneut) mit einer Konstellation zu befassen, in der ein Urkundsbeteiligter durch einseitigen Widerspruch wegen angeblicher materiell-rechtlicher Einwendungen den Vollzug einer gemäß § 53 BeurkG vollzugsreifen Urkunde zu vereiteln versuchte. Im Rahmen der aktuellen Entscheidung bestätigte der V. Zivilsenat die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf notarielle Vorbescheide in bestimmten Konstellationen. Er arbeitete darüber hinaus praxistaugliche Maßstäbe zu bisher ungeklärten Fragen nach den Auswirkungen eines notariellen Vorbescheids auf die aus § 53 BeurkG erwachsende Vollzugspflicht und der Bedeutung der Einlegung von Rechtsmitteln durch den widersprechenden Urkundsbeteiligten heraus.
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Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt nicht.

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Kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei der Notarkostenbeschwerde – Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2025 – 1-10 W 58/25

Die gerichtliche Überprüfung notarieller Kostenrechnungen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wirft in der gerichtlichen und notariellen Praxis seit jeher eine Vielzahl verfahrensrechtlicher und dogmatischer Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen dem Interesse des Kostenschuldners an einem effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz einerseits und dem Interesse des Notars an der zeitnahen Durchsetzbarkeit notarieller Kostenforderungen andererseits.
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Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens

In seiner 3. Auflage zählt das Handbuch zu den Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens mittlerweile zu den Standardwerken der erbrechtlichen Gestaltungspraxis. Neben umfangreichen Ausführungen zur Gestaltung eines Familienpools, die durch ein anschauliches Fallbeispiel ergänzt werden, werden u.a. auch der Vermögenserhalt durch den Einsatz von Stiftungen, der Vermögenserhalt durch professionelles Vermögensmanagement sowie durch familienrechtliche Gestaltungen ausführlich […]
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Prof. Dr. Karlheinz Muscheler

Prof. Dr. Karlheinz Muscheler ist emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Ruhr-Universität Bochum.
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Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis – Teil 1

Der Erbschaftskauf bietet dem Miterben die Möglichkeit, unter Kapitalisierung seines Erbanteils aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Hierzu kann er seinen Erbanteil entweder an einen Miterben oder einen Dritten veräußern. Investoren haben das Produkt „Erbanteil“ für sich entdeckt, sodass die Beurkundung von Erbteilskaufverträgen in der notariellen Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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Dr. Lukas Wernert-Will

Dr. Lukas Wernert-Will ist Notarassessor in Baden-Württemberg.