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Unternehmensbeteiligungen: Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Bei den Unternehmensbeteiligungen stellen sich für die Bewertung die Fragen, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer laut Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Nach §§ 711 Abs. 1, 711a BGB, 105 Abs. 3 HGB ist der Anteil an einer Personengesellschaft im Grundsatz mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragbar. Diese kann im […]
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„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ (Immanuel Kant)

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Elektronische Präsenzbeurkundung seit 29.12.2025

Die Möglichkeiten Beurkundungen digital umzusetzen sind weitreichender geworden – dies durch das am 29.12.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. (Die Verkündung erfolgte im BGBl I, Nr. 320 v. 12.12.2025.) Damit greift ein wichtiger Fortschritt, durch Digitalisierung der Abwicklungsprozesse zwischen Notariaten und Gerichten die Arbeit effizienter zu gestalten. Störende Medienbrüche können unterbleiben (bei Medienbrüchen können Unterbrechungen und Wechsel von Kommunikations- und Informationsträger Fehler und Verzögerungen verursachen).
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„Es gibt keinen Aufzug zum Erfolg. Du musst die Treppen nehmen.“ (Zig Ziglar)

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Rechte in Abteilung II: die dinglichen Vorkaufsrechte

Dingliche Vorkaufsrechte in Abteilung II sind oft komplexer, als es der Grundbuchauszug vermuten lässt. Besonders subjektiv‑dingliche Rechte können sich durch Grundstücksteilungen und alte historische Eintragungen unbemerkt vervielfachen – mit erheblichen Risiken für die notarielle Abwicklung. Der folgende Webinarausschnitt zeigt anschaulich, worauf es bei der Prüfung dinglicher Vorkaufsrechte wirklich ankommt und warum eine gründliche Bestandsaufnahme in alten Grundbüchern oft unverzichtbar ist.
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Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate

Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.
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„Wenn wir den Rechtsstaat nicht aufrechterhalten, wird unser Erfolg in der Gesellschaft letztlich auf Sand gebaut.“ (Margaret Thatcher)

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Grundlagen der Zugewinnberechnung: Vermögens- und Haftungstrennung

Jedem Ehegatten gehört sein Vermögen allein Entgegen dem Wortlaut „Zugewinngemeinschaft“ bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt, § 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB. Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt, jedem Ehegatten gehört weiterhin sein Vermögen allein. Vielmehr beschränkt sich die […]
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Behindertentestament: Ein aktueller Hinweis für die Gestaltung

Behindertentestamente gelten als sichere Gestaltung – doch ein aktueller Praxisfall zeigt, dass sie eine oft übersehene Lücke enthalten können. Wenn der reale Nachlass nicht ausreicht, um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche vollständig abzudecken, droht der Zugriff des Sozialhilfeträgers – selbst bei sorgfältiger Testamentsgestaltung.
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Chatbot in Notarpraxis Wissen: Ein (ausführlicher) Praxistest

Noch vor dem Einloggen auf die Online-Bibliothek erscheint der Hinweis auf den neuen KI Assistenten mit dem Aufruf, diesen auszuprobieren. Ein Aufruf, dem man folgen sollte! Was mit „Frag den Fuchs“ in ReNoSmart begann, wird nun in allen Onlinebibliotheken – also auch Notarpraxis Wissen – optimal umgesetzt. In allen Modulen, Musterkollektion bis Primus, ist der KI-Assistent enthalten.
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„Recht hat, wer die bessere Argumentation hat.“ (Karl Popper)

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Aktuelles im Notariat: Formulierungsgenauigkeit in Übergabeverträgen

Dieser Ausschnitt aus dem monatlichen Onlinekurs „Aktuelles im Notariat“ mit Frank Tondorf zeigt, wie wichtig es ist, gewohnte Muster kritisch zu hinterfragen und mit den Beteiligten die richtigen Fragen zu stellen – bevor Gestaltungsspielräume verloren gehen. Ein Impuls, der deutlich macht: Nicht steuerlich zu beraten, aber steuerlich zu denken, kann helfen, spätere Überraschungen zu vermeiden und Verträge rechtssicher sowie praxistauglich zu gestalten.