- Christof Münch
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Familienrecht
Jedem Ehegatten gehört sein Vermögen allein Entgegen dem Wortlaut „Zugewinngemeinschaft“ bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt, § 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB. Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt, jedem Ehegatten gehört weiterhin sein Vermögen allein. Vielmehr beschränkt sich die […]