Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Schenkungen vornehmen und wo liegen die Grenzen?

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Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Vermögen verschenken oder sogar auf sich selbst übertragen? Ein grundsätzliches Schenkungsverbot gibt es zwar nicht, doch entscheidend ist, ob und in welchem Umfang eine Schenkung von der Vollmacht und dem zugrunde liegenden Verhältnis gedeckt ist.

Im Ausschnitt aus dem Webinar „Aktuelle Fragen zur Vorsorgevollmacht“ zeigt Ihnen Dr. Dietmar Weidlich, welche Schwierigkeiten dabei in der Praxis entstehen können, von der Beweislast bei bereits vollzogenen Schenkungen bis hin zu möglichen strafrechtlichen Risiken. Außerdem wird erläutert, warum konkrete Ermächtigungen für einzelne Vermögensgegenstände sinnvoller sein können als eine pauschale Schenkungsermächtigung.