Assessorwirt jur. (FSH) Frank Amshove

Frank Amshove ist Leiter Geschäftsführungsbüro STEAG Iqony Group, zuvor AULINGER Rechtsanwälte, und zuletzt Notariatsleiter Struktur I Organisation I Ausbildung in der deutschen, international tätigen Wirtschaftskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Essen. Zudem ist er langjähriger Dozent zu zwangsvollstreckungsrechtlichen Themen bei Zorn-Seminare.

Kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei der Notarkostenbeschwerde – Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2025 – 1-10 W 58/25

Die gerichtliche Überprüfung notarieller Kostenrechnungen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wirft in der gerichtlichen und notariellen Praxis seit jeher eine Vielzahl verfahrensrechtlicher und dogmatischer Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen dem Interesse des Kostenschuldners an einem effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz einerseits und dem Interesse des Notars an der zeitnahen Durchsetzbarkeit notarieller Kostenforderungen andererseits.

Formelle Anforderungen an Notarkostenrechnungen und ihre Folgen: Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2025 – 19 W 51/24 (Wx)

Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.

Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2

Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung: Teil 1 Gesellschafterversammlung Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH. Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine

Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 1

Mit „einfachen“ Gesellschaftsgründungen und Handelsregisteranmeldungen kennt sich in der Regel jedes Notariat problemlos aus. Nachfolgend soll diese Schriftenreihe daher insbesondere im gesellschaftsrechtlichen Notariat noch unerfahreneren Kolleginnen und Kollegen einen möglichst verständlichen und kurzen Ein- und Überblick in die Begrifflichkeiten „besonderer Vorgänge“, deren Sinn, Voraussetzungen, Behandlung und abschließend deren kostenrechtlichen Abwicklung geben.

Grunderwerbsteuer – Erbschaftssteuer – Ertragsteuer: Eine Handreichung für die NoFa-Praxis

Notare haben gegenüber Gerichten und Behörden stets steuerliche Beistandspflichten / Anzeigepflichten nach §§ 18 ff. GrEStG, § 34 ErbStG iVm §§ 7 f. ErbStDV und § 54 EStDV zu beachten, ohne hierbei gegen § 18 BNotO zu verstoßen. In der notariellen Praxis allerdings, beim Vollzug, müssen insbesondere Notarfachangestellte und Notarfachwirte hiermit umzugehen wissen.

Einführung in das GNotKG – Teil 1

Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind bundesweit einheitlich und abschließend durch das am 1.8.2013 in Kraft getretene Gerichts- und Notarkostengesetz (dem GNotKG) geregelt, § 1 GNotKG.
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