Christian Noe

Christian Noe ist Rechtsanwaltsfachangestellter, Kulturwissenschaftler und freier Journalist. Als langjähriger Autor für verschiedene Medien verfasst er Beiträge für das Fachpersonal in den Rechtsberufen in den Themenbereichen Ausbildung, Digitalisierung, Rechtsprechung und Kanzleiorganisation.

„Irgendwo muss da noch Geld stecken!“ – Auf der Suche nach dem goldenen (Nachlass)Schatz … Verborgene Konten? Notare prüfen gründlich, sind aber keine Spürhunde

Steht einer Person ein Pflichtteil zu, kann diese von den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB). Notare müssen Nachlass und Vermögen dann genau durchleuchten. Wie sie recherchieren und ausforschend vorgehen, haben sie dabei selbst in der Hand. Die Anforderungen an Notare dürfen jedoch nicht ins Unermessliche wachsen, sagt der BGH (Beschl. v. 07.03.2024, Az. I ZB 40/23). Hatte ein Erblasser mehrere Konten im Ausland, muss der Notar nicht bei allen möglichen dortigen Kreditinstituten anklopfen, um weitere Konten aufzuspüren. Dafür müssen schon ein paar konkrete Hinweise auf Konten oder Gelder auf dem Tisch des Notars landen.

Zu viel des Guten? – Wenn Organspende-Dokumente sich widersprechen …

Im März 2024 wurde das neue Organspende-Register freigeschaltet. Wer im Todesfall eigene Organe oder eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen nun einfach digital hinterlegen. Ärzte und Kliniken sind dann schnell im Bilde, ob jemand spendewillig ist. Dieser Beitrag erklärt kurz die Vorteile des neuen Registers und warum es ein Problem sein kann, wenn doppelte bzw. mehrfach aufgesetzte Verfügungen vorliegen.

Was unklar ist, wird klar gemacht! Notar muss Beurkundung korrigieren dürfen

Immer wieder kommt es zwischen Mandanten und dem Notar zum Streit über die Kosten, wenn Beurkundungen vorzeitig abgebrochen werden. Das OLG Karlsruhe hat über einen Fall entschieden, in dem eine Mandantin einen laufenden Termin platzen ließ, da sie nicht alle Urkundstexte verstand (22.2.23, Az. 19 W 108/21 [Wx]). Sie berief sich außerdem darauf, dass der Notar einen Beratungstermin nicht selbst, sondern durch seinen Büroleiter durchführen ließ. Das OLG ließ beide Vorwürfe nicht gelten.