Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Notariat wirft fachliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Interview mit Julia Schmidt erläutert Dr. Roland Klaes, Mitglied der Geschäftsführung von C.H.BECK, für welche Arbeitsschritte Beck-Noxtua eingesetzt werden kann, wo die Grenzen des Systems liegen und welche Rolle die Fachinhalte des Deutschen Notarverlags dabei spielen.

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Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR

Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben.

Wozu benötige ich als Führungskraft das Controlling?

Controlling liefert der Notariatsführung wertvolle Informationen über mittel- und langfristige Entwicklungen. Dadurch werden Chancen frühzeitig erkannt und fundierte Entscheidungen ermöglicht.

Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle

Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.

Ausdrucksfähigkeit von Stimme und Körpersprache

Wussten Sie, dass 80 % unserer Entscheidungen und Reaktionen durch nonverbale Kommunikation beeinflusst werden? Der Großteil unserer täglichen Kommunikation erfolgt nonverbal – über Mimik, Gestik, Körperhaltung und Blicke.

Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften

Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.

Aktuelles im Notariat: Aufsatz von Notar Dr. Heinze: GNotKG Kaufvertrag/Finanzierungsgrundschuld in einer Urkunde

Warum werden der Kaufvertrag über eine Immobilie und die Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises regelmäßig in getrennten Erklärungen aufgenommen, auch wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages bereits die Voraussetzungen zur Aufnahme der Grundschuldbestellung vorliegen?