Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über: Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.

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Urheberrechte in der letztwilligen Verfügung

Das Urheberrecht gehört im Notariat nicht zu den alltäglich zu bearbeitenden Rechtsbereichen. Es gibt urheberrechtliche Besonderheiten bei der rechtssicheren Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, die bei der notariellen Beurkundung beachtet werden sollten. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Vererbbarkeit von Urheberrechten und die Gestaltung letztwilliger Verfügungen mit urheberrechtlichem Bezug enthält dieser Beitrag Ausführungen zu den Besonderheiten der notariellen Beurkundung.

Fit fürs Notariat: Alles, was Sie schon immer über die Grundschuld wissen wollten!

Die Grundschuld gehört zum notariellen Grundwissen – wirft im Arbeitsalltag aber vor allem bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern immer wieder Detailfragen auf. Was genau unterscheidet sie von der Hypothek? Welche Rolle spielen Brief- und Buchrecht? Und worauf kommt es bei Bestellung, Rangverhältnissen, Vollstreckungsunterwerfung und der Vorbereitung in der Notarstelle wirklich an? In diesem Ausschnitt aus dem fünftägigen Intensivwebinar „Fit fürs Notariat – Modul 2“ werden die Grundlagen der Grundschuld praxisnah und systematisch eingeordnet.

Hindernisse bei der Erfüllung allgemeiner Sorgfaltspflichten

Für den Notar können sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten ergeben, wenn die zur Identifizierung erforderlichen Informationen etwa zum wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere aufgrund mangelnder Mitwirkung der Beteiligten) nicht ermittelt werden können. Für diese Situation enthält das GwG ausdrückliche Regelungen. Fehlende Informationen und Unterlagen der Beteiligten § 11 Abs. 6 GwG sieht ausdrücklich eine Verpflichtung der […]

Der Datenschutzbeauftragte im Notariat

Notarinnen und Notare sind als öffentliche Stellen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet – unabhängig von der Größe des Notariats. In der Praxis stellt sich dabei jedoch schnell die weitergehende Frage: Wer eignet sich für diese Funktion, wie sollte sie organisatorisch eingebunden werden und was muss geschehen, damit Datenschutz im Kanzleialltag nicht nur auf dem Papier funktioniert?

KI im Notariat: Effizienz trifft Fachwissen

Im Interview gibt Tim Kahlhofen, Co-Founder & CEO von NotarNow, Einblicke in die Praxis: Er erläutert, in welchen Bereichen Notariate besonders schnell von KI profitieren, wie sich typische Arbeitsprozesse konkret verändern und welchen Mehrwert die Integration der Fachinhalte des Notarverlags bietet. Zudem spricht er darüber, wie Transparenz und Kontrolle sichergestellt werden und wie eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen KI, Mitarbeitenden und Notar im Alltag aussehen kann.

Missglückte Erbregelung – Prä- und postmortale Möglichkeiten zur Korrektur erbrechtlicher Ansprüche

Starre Bindungswirkungen, steuerliche Nachteile und unerwartete Erbansprüche führen oft dazu, dass ein ursprünglich gewünschtes erbrechtliches Ergebnis nicht erreicht wird. Doch welche Korrekturmöglichkeiten gibt es? Und wie lassen sich Fehler im Nachhinein noch rechtssicher beheben? Diese Fragen beantwortet Dr. Dietmar Weidlich in seinem Webinar am Donnerstag, 7. Mai 2026 von 10:00 – 12:45 Uhr. Wir haben mit dem Referenten schon vorab gesprochen.