- Markus Lamberz, Ansgar Beckervordersandfort
- Erbrecht
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]
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Auftreten in Öffentlichkeit und Werbung (§ 29 BNotO)
- Notarkasse München A.D.Ö.R., Andreas Bosch, Benedikt Strauß
- Berufsrecht
§ 29 Abs. 1 BNotO sieht vor, dass der Notar jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung, zu unterlassen hat. § 29 Abs. 2 und 3 BNotO enthalten Sonderreglungen für Anwaltsnotare. Weiterführender Hinweis: Während die berufsrechtlichen Vorgaben der BRAO zum Werbeverhalten des Rechtsanwalts in den vergangenen Jahren eine erhebliche Liberalisierung erfahren haben, […]
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft: Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Redaktion
- Erbrecht, Steuerrecht
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bleibt erbrechtlich weitgehend ungeschützt – und steuerlich besonders benachteiligt. Ohne Ehegattenstatus bestehen weder gesetzliches Erbrecht noch nennenswerte Freibeträge: Der überlebende Partner fällt in Steuerklasse III, mit nur 20.000 € Freibetrag und Steuersätzen ab 30 %. Gerade bei Immobilienvermögen führt das regelmäßig zu erheblichen Belastungen. Dieser Webinarausschnitt zeigt kompakt, welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Fallstricke in nichtehelichen Partnerschaften bestehen und warum eine bewusste Gestaltung hier unverzichtbar ist.
Unternehmensbeteiligungen: Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln
- Dr. Christof Münch
- Familienrecht, Gesellschaftsrecht
Bei den Unternehmensbeteiligungen stellen sich für die Bewertung die Fragen, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer laut Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Nach §§ 711 Abs. 1, 711a BGB, 105 Abs. 3 HGB ist der Anteil an einer Personengesellschaft im Grundsatz mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragbar. Diese kann im […]
Elektronische Präsenzbeurkundung seit 29.12.2025
- André Elsing
- Berufsrecht
Die Möglichkeiten Beurkundungen digital umzusetzen sind weitreichender geworden – dies durch das am 29.12.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. (Die Verkündung erfolgte im BGBl I, Nr. 320 v. 12.12.2025.) Damit greift ein wichtiger Fortschritt, durch Digitalisierung der Abwicklungsprozesse zwischen Notariaten und Gerichten die Arbeit effizienter zu gestalten. Störende Medienbrüche können unterbleiben (bei Medienbrüchen können Unterbrechungen und Wechsel von Kommunikations- und Informationsträger Fehler und Verzögerungen verursachen).
Rechte in Abteilung II: die dinglichen Vorkaufsrechte
- Redaktion
- Berufsrecht, Immobilienrecht
Dingliche Vorkaufsrechte in Abteilung II sind oft komplexer, als es der Grundbuchauszug vermuten lässt. Besonders subjektiv‑dingliche Rechte können sich durch Grundstücksteilungen und alte historische Eintragungen unbemerkt vervielfachen – mit erheblichen Risiken für die notarielle Abwicklung.
Der folgende Webinarausschnitt zeigt anschaulich, worauf es bei der Prüfung dinglicher Vorkaufsrechte wirklich ankommt und warum eine gründliche Bestandsaufnahme in alten Grundbüchern oft unverzichtbar ist.
Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate
- Redaktion
- Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.