Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über: Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.

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Formelle Anforderungen an Notarkostenrechnungen und ihre Folgen: Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2025 – 19 W 51/24 (Wx)

Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.

Grundzüge der Haftung des Vor- und des Nacherben

Die allgemeinen Haftungsregelungen der bzw. des Erben bzw. des Nachlasses sind nicht auf die Vor- und Nacherbschaft zugeschnitten. Sonderregelungen finden sich nur wenige in den §§ 2144–2146 BGB. Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls Für die Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber den allgemeinen Regelungen, weshalb dieser Fall in […]

Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen.

Aktuelles im Notariat: die Gebührenerhebungspflicht des Notars

Entwürfe nicht abrechnen, um Mandate nicht zu gefährden? Was in der Praxis mitunter als Entgegenkommen verstanden wird, kann gebührenrechtlich und berufsrechtlich hochproblematisch sein. Dieser Ausschnitt aus dem Online-Kurs „Aktuelles im Notariat“ macht deutlich: Die Erhebung gesetzlicher Notarkosten ist keine Frage von Kulanz, sondern Amtspflicht – mit möglichen strafrechtlichen Implikationen, wenn Gebühren bewusst nicht erhoben werden. Referent Frank Tondorf beleuchtet, warum gerade bei Entwürfen und vorzeitig beendeten Beurkundungsverfahren besondere Sorgfalt geboten ist und welche Risiken in vermeintlich „pragmatischen“ Lösungen liegen.

Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #3 Was passiert, wenn ein Berliner Testament im Wege steht? – mit Dr. Martin Konstantin Thelen

Ein Berliner Testament kann nach dem ersten Erbfall zum Problem werden: steuerlich teuer, rechtlich bindend. In dieser Folge beleuchten die Notare Matthias-Sören Holland und Dr. Martin Konstantin Thelen einen klassischen Erbfall aus der Praxis und zeigen, wie sich Bindungswirkung und Erbschaftsteuer durch kluge Gestaltung nach dem Erbfall auflösen lassen. Hören Sie rein.

Rechtliche Akzeptanz der elektronischen Beurkundung in Deutschland

Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist die vollständige rechtliche Gleichstellung elektronischer Urkunden mit den herkömmlichen Papierurkunden. Nach der Begründung zum Gesetz soll die elektronische Urkunde denselben Beweiswert wie eine Urkunde in Papierform genießen. Sie ist damit eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 415 Abs. 1 ZPO, wonach „öffentliche Urkunden den vollen Beweis dessen begründen, was die […]