- Markus Lamberz, Ansgar Beckervordersandfort
- Erbrecht
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]
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Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Rechtsfolgen bei unberechtigter Nichtanerkennung + Leitfaden
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Betrachten wir uns nun die Rechtsfolgen für Banken und Sparkassen, wenn sie notarielle Vorsorgevollmachten nicht anerkennen. Auch in diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko. Denn Banken und Sparkassen sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung an die Leistungstreuepflicht gebunden. Dieser entspringt die Verpflichtung, keine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges herbeizuführen.
Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung
- Dr. Heiner Roemer, Ralf Stephany, Dr. Christian Vaupel
- Erbrecht
In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit erloschen ist. Das Schweigen des Grundbuchs ist leider kein verlässlicher Hinweis auf das Fehlen der Hofeigenschaft.
Der Nießbrauch im Sozialrecht
- Redaktion
- Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht, Sozialrecht
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Rechte in Abteilung II – Sonderfragen“ beleuchtet Referent Ulf Schönenberg-Wessel, welche Auswirkungen ein vorbehaltener Nießbrauch im Fall späterer Pflegebedürftigkeit haben kann und welche Grenzen der Zugriff von Sozialleistungsträgern hat.
Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: eine differenzierende Betrachtung
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen. Häufig wird daher auf vorformulierte Muster zurückgegriffen, die zahlreich im Internet verfügbar sind. Fraglich ist allerdings, ob Banken und Sparkassen solche privatschriftlichen Vorsorgevollmachten anerkennen müssen oder ob sie jedenfalls insoweit auf die Erteilung einer bankinternen Vollmacht bestehen können. Letzteres wird überwiegend angenommen, da Banken und Sparkassen bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht weder kontrollieren könnten, ob der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig gewesen sei, noch ob die Unterschrift auf der Urkunde vom Kontoinhaber stamme.
Buchhaltung im Notariat: die Korrektur von Rechnungen
- Redaktion
- Kanzleimanagement
Fehlerhafte Rechnungen fallen oft erst auf, wenn sie bereits verbucht oder sogar bezahlt wurden. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann eine Rechnungskorrektur erforderlich ist, welche formalen Anforderungen gelten und welche steuerlichen Folgen ein unrichtiger, zu niedriger oder sogar unberechtigter Steuerausweis nach sich ziehen kann. Anhand mehrerer Praxisbeispiele erläutert geprüfte Bilanzbuchhalterin und Rechtsfachwirtin Birgit Benker […]
Wohnungseigentum – Teilungserklärung §§ 3, 8 WEG
- André Elsing
- Immobilienrecht
Ist eine Person allein als Eigentümer des Grundstücks gebucht, kann sie auch allein nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung, die Aufteilung dieses Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum abgeben („Vorratsteilung“).
Sind mehrere Personen Eigentümer (Gemeinschaftsverhältnis beliebig), können auch sie nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung die „Vorratsteilung“ abgeben.