Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Notariat wirft fachliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Interview mit Julia Schmidt erläutert Dr. Roland Klaes, Mitglied der Geschäftsführung von C.H.BECK, für welche Arbeitsschritte Beck-Noxtua eingesetzt werden kann, wo die Grenzen des Systems liegen und welche Rolle die Fachinhalte des Deutschen Notarverlags dabei spielen.

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Zentrales Vorsorgeregister wird vollwertiges elektronisches Dokumentenregister

Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über: Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.

Warum Sichtbarkeit für Notariate relevant ist

Wer heute einen Notar sucht, schlägt nicht mehr im Branchenbuch nach, sondern tippt eine Suche in Google ein. „Notar Eberswalde”, „Notar Berlin Charlottenburg”, „Vorsorgevollmacht Notar”, „Grundschuld löschen Notar”: die Suchanfragen reichen vom Stadtbezug bis zur konkreten Sachfrage. Wer auf der ersten Seite erscheint, wird kontaktiert. Wer dort fehlt, fällt aus dem Blickfeld. Sichtbarkeit bedeutet hier nicht Werbung, sondern Auffindbarkeit. Es geht darum, dort gefunden zu werden, wo Menschen ohnehin suchen, und ihnen verlässliche Informationen über die Kanzlei zugänglich zu machen.

Neues aus Karlsruhe zum notariellen Vorbescheid

In dem Beschluss vom 5.6.2025 hatte sich der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (erneut) mit einer Konstellation zu befassen, in der ein Urkundsbeteiligter durch einseitigen Widerspruch wegen angeblicher materiell-rechtlicher Einwendungen den Vollzug einer gemäß § 53 BeurkG vollzugsreifen Urkunde zu vereiteln versuchte. Im Rahmen der aktuellen Entscheidung bestätigte der V. Zivilsenat die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf notarielle Vorbescheide in bestimmten Konstellationen. Er arbeitete darüber hinaus praxistaugliche Maßstäbe zu bisher ungeklärten Fragen nach den Auswirkungen eines notariellen Vorbescheids auf die aus § 53 BeurkG erwachsende Vollzugspflicht und der Bedeutung der Einlegung von Rechtsmitteln durch den widersprechenden Urkundsbeteiligten heraus.

Internationale Perspektive: Wie andere Länder die digitale Beurkundung umsetzen

Die elektronische Beurkundung ist kein rein deutsches Phänomen. Auch andere europäische Staaten und Vorreiter wie Estland haben umfassende Erfahrungen gesammelt. Ein internationaler Vergleich zeigt, welche Modelle bereits erfolgreich funktionieren und welche Erkenntnisse sich für die Praxis in Deutschland ableiten lassen.

Hindernisse bei der Erfüllung allgemeiner Sorgfaltspflichten

Für den Notar können sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten ergeben, wenn die zur Identifizierung erforderlichen Informationen etwa zum wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere aufgrund mangelnder Mitwirkung der Beteiligten) nicht ermittelt werden können. Für diese Situation enthält das GwG ausdrückliche Regelungen. Fehlende Informationen und Unterlagen der Beteiligten § 11 Abs. 6 GwG sieht ausdrücklich eine Verpflichtung der […]

Der Datenschutzbeauftragte im Notariat

Notarinnen und Notare sind als öffentliche Stellen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet – unabhängig von der Größe des Notariats. In der Praxis stellt sich dabei jedoch schnell die weitergehende Frage: Wer eignet sich für diese Funktion, wie sollte sie organisatorisch eingebunden werden und was muss geschehen, damit Datenschutz im Kanzleialltag nicht nur auf dem Papier funktioniert?