Warum Sichtbarkeit für Notariate relevant ist

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Wer heute einen Notar sucht, schlägt nicht mehr im Branchenbuch nach, sondern tippt eine Suche in Google ein. „Notar Eberswalde”, „Notar Berlin Charlottenburg”, „Vorsorgevollmacht Notar”, „Grundschuld löschen Notar”: die Suchanfragen reichen vom Stadtbezug bis zur konkreten Sachfrage. Wer auf der ersten Seite erscheint, wird kontaktiert. Wer dort fehlt, fällt aus dem Blickfeld.

Sichtbarkeit bedeutet hier nicht Werbung, sondern Auffindbarkeit. Es geht darum, dort gefunden zu werden, wo Menschen ohnehin suchen, und ihnen verlässliche Informationen über die Kanzlei zugänglich zu machen. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn das Berufsrecht zieht zwischen sachlicher Selbstdarstellung und gewerblicher Werbung eine klare Grenze.

Der rechtliche Rahmen: Was Notare dürfen und was nicht

§ 29 BNotO

Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt aus. Für die Außendarstellung gelten andere Regeln als für klassische Unternehmen. § 29 Absatz 1 BNotO gibt die Richtung vor:

Der Notar hat jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung, zu unterlassen.

Die Anlage zum Rundschreiben Nr. 03/2020 der Bundesnotarkammer konkretisiert diese Norm für den digitalen Raum. Zulässig bleibt sachliche Information zu Standort, Tätigkeitsbereichen, Abläufen und Sprechzeiten. Unzulässig sind anpreisende, vergleichende oder marktschreierische Aussagen, ebenso jede Form, die das Notariat in die Nähe gewerblicher Anbieter rückt.

Für die Sichtbarkeit bei Google ist diese Grenze von Bedeutung, weil viele übliche Empfehlungen zur Auffindbarkeit sie verletzen. Sachlich auf einen Tätigkeitsschwerpunkt hinzuweisen, etwa auf häufige Beurkundungen im Erbrecht, ist dabei zulässig. Wer sich dagegen werblich als „der Spezialist für Erbrecht” herausstellt, bewegt sich außerhalb des berufsrechtlich Erlaubten, weil das eine gegenüber Kolleginnen und Kollegen herausgehobene, wertende Selbstdarstellung ist.

Besonderheiten für Anwaltsnotare

In einigen Bundesländern üben Notare ihr Amt neben der anwaltlichen Tätigkeit aus. Für diese Anwaltsnotare gilt zusätzlich § 29 Absatz 2 BNotO. Anwaltliche Werbung nach § 43b BRAO ist für den anwaltlichen Tätigkeitsbereich zulässig. Das notarielle Amt bleibt vom anwaltlichen Werberecht jedoch unberührt und an § 29 BNotO gebunden. Eine Website, die beide Tätigkeiten zeigt, muss die anwaltliche und die notarielle Seite erkennbar voneinander trennen, etwa durch eigene Unterseiten.

Wie Google entscheidet, welche Kanzleien angezeigt werden

Google selbst beschreibt für die lokale Suche drei Faktoren, die zusammenwirken.

Relevanz beschreibt, wie gut das Angebot zur Suchanfrage passt. Wer als Notar eingetragen ist und die eigene Tätigkeit klar benennt, ist für „Notar [Stadt]” relevanter als ein allgemeiner Eintrag.

Entfernung beschreibt, wie nah die Kanzlei zum Suchenden liegt. Sucht jemand am Smartphone nach „Notar in der Nähe”, priorisiert Google Treffer im Umkreis des aktuellen Standorts.

Bekanntheit und Vertrauen beschreiben, wie bekannt und gepflegt die Kanzlei im Netz ist. Konsistente Daten in Verzeichnissen, ein vollständiges Unternehmensprofil und Links von anderen Webseiten zahlen sich hier aus.

Daraus folgt: für die meisten Notarkanzleien ist lokale Sichtbarkeit der wichtigste Hebel, weil Mandanten ohnehin örtlich suchen und die Entfernung eine zentrale Rolle spielt.

Lokale Sichtbarkeit: der wichtigste Hebel für Notariate

Von besonderer Bedeutung sind vier Felder: das Google-Unternehmensprofil als zentraler Treffer in der lokalen Google-Suche, die Konsistenz der Kanzleidaten in den relevanten Verzeichnissen, die eigene Kanzlei-Website als nächster Schritt nach dem Profil und der Umgang mit Google-Bewertungen, der berufsrechtlich besonders sensibel ist.

Google Maps und das Unternehmensprofil

Wer „Notar [Stadt]” googelt, sieht zuerst eine kleine Karte mit meist drei Kanzleien. Das ist das Local Pack. Gespeist wird die Anzeige aus dem Google-Unternehmensprofil, früher Google My Business genannt. Wer dort gepflegt ist, ist sichtbar. Wer fehlt oder veraltete Daten hinterlegt hat, verliert den wichtigsten lokalen Einstiegspunkt.

Worauf Notarkanzleien beim Unternehmensprofil achten sollten:

  • Kanzleiname exakt wie im Verzeichnis der Bundesnotarkammer.
  • Adresse und Telefon zeichengleich zu Website und notar.de.
  • Kategorie „Notar” auswählen.
  • Sprechzeiten aktuell halten.
  • Beschreibung sachlich formulieren, ohne anpreisendes Vokabular.
  • Fotos der Kanzlei-Außen- und Innenansicht, ein sachliches Team-Bild. Keine Mandanten-Bilder.

Praxis-Tipp
Geben Sie „Notar [Ihre Stadt]” in Google ein. Erscheint Ihr Profil nicht in den Karten-Treffern, prüfen Sie Adresse, Kategorie und Aktualität. Wichtig ist vor allem, das Profil bei jeder Änderung sofort zu aktualisieren, etwa bei neuer Telefonnummer, neuer Adresse, geänderten Sprechzeiten oder einer Amtsnachfolge.

Berufsrechtlich gilt für das Profil derselbe Maßstab wie für jede andere Außendarstellung der Kanzlei: sachliche Information ja, anpreisendes Vokabular nein.

Branchenverzeichnisse und NAP-Konsistenz

Die zweite Säule lokaler Sichtbarkeit ist die NAP-Konsistenz (Name, Address, Phone): Kanzleiname, Anschrift und Telefonnummer müssen überall identisch sein. Schon kleine Abweichungen, etwa eine abgekürzter Straßenname oder eine alte Telefonnummer, schwächen das Vertrauenssignal an Google.

Die zentralen Verzeichnisse für Notarkanzleien sind notar.de der Bundesnotarkammer, die eigene Kammer-Website und das Justizportal des Bundes und der Länder. Die ersten beiden entstehen automatisch durch die Aufnahme in das Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer. Grunddaten wie Name und Anschrift pflegt die zuständige Notarkammer, Kontaktdaten und Sprachkenntnisse tragen Notarinnen und Notare selbst über das Notarportal der Bundesnotarkammer ein. Daneben können allgemeine Branchenverzeichnisse wie Das Örtliche sinnvoll sein. Nicht empfehlenswert sind kommerzielle „Top-Platzierungen” mit Ranking-Versprechen, weil sie mit § 29 BNotO kollidieren.

Praxis-Tipp
Vergleichen Sie Ihren Kammer-Eintrag, ihre Kanzlei auf notar.de und das Google-Unternehmensprofil mit dem Impressum Ihrer Website. Sind Name, Anschrift und Telefon zeichengleich? Falls nicht, eine Fassung festlegen und die anderen angleichen.

Die Kanzlei-Website

Nach dem Klick auf das Unternehmensprofil folgt für viele Mandanten der Klick auf die Website. Sie entscheidet darüber, ob aus dem Interesse eine Kontaktaufnahme wird. Dafür sind drei Punkte entscheidend: zeichengleiche Kontaktdaten und Sprechzeiten zwischen Website und Unternehmensprofil, eine gute Darstellung auf allen Geräten, am Computer ebenso wie am Smartphone, und verständliche Erklärungen zu den häufigsten Anliegen, etwa welche Unterlagen zu einer Vorsorgevollmacht oder einer GmbH-Gründung mitzubringen sind.

Wer technisch einen Schritt weiter gehen möchte, kann sogenannte strukturierte Daten hinterlegen. Dabei werden zentrale Angaben wie Name, Adresse und Sprechzeiten im Quelltext der Website nach einem einheitlichen Standard eindeutig gekennzeichnet. Suchmaschinen müssen diese Informationen dann nicht mehr aus dem Fließtext erschließen, sondern lesen sie direkt aus. Für die Kanzlei hat das zwei praktische Vorteile: Beim Auslesen unterlaufen der Suchmaschine keine Fehler, weil sie die Angaben genau so übernimmt, wie sie gekennzeichnet sind, statt sie zu interpretieren. Und die Daten können im Suchergebnis hervorgehoben dargestellt werden. Eingerichtet wird das in der Regel von der Person, die die Website technisch betreut.

Praxis-Tipp
Rufen Sie Ihre Website nacheinander am Computer und am Smartphone auf und navigieren Sie wie ein Mandant. Sind Telefonnummer und Adresse schnell und ohne langes Scrollen sichtbar? Erklärt eine Anliegen-Seite verständlich, welche Unterlagen zu einem Termin mitzubringen sind?

Bewertungen: berufsrechtlich sensibel

Bewertungen zählen für Google zur „Bekanntheit”, dem dritten der oben genannten Ranking-Faktoren. Nach Googles eigenen Angaben gilt: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking ausfallen.” Bewertungen wirken also doppelt, auf die Platzierung in der lokalen Suche und auf den ersten Eindruck. Für die meisten lokalen Anbieter ist das ein Hebel, für Notarkanzleien nicht. Dass eine Kanzlei auf Google Maps bewertet wird, ist dabei nicht das Problem: Bewertungen Dritter sind Meinungsäußerungen und berufsrechtlich unbedenklich. Versperrt ist der Kanzlei nur der übliche Weg zu mehr Bewertungen, das aktive Bitten darum. Die Anlage zum Rundschreiben Nr. 03/2020 der Bundesnotarkammer hält ausdrücklich fest, dass es dem Notar „in jedem Fall” untersagt ist, „durch direkte oder indirekte Hinweise eine öffentliche Bewertung seiner Tätigkeit zu veranlassen oder herauszufordern”. Auch die Bitte um eine Bewertung nach einem Beurkundungstermin fällt darunter und gilt als wertende Selbstdarstellung im Sinne des § 29 BnotO.

Zulässig bleibt die sachliche Beantwortung bestehender Bewertungen. Hier gilt zusätzlich § 18 BNotO, die notarielle Verschwiegenheitspflicht. Erschwerend kommt hinzu, dass sich bei einer anonymen Bewertung oft nicht überprüfen lässt, ob ihr überhaupt ein Amtsgeschäft zugrunde liegt. Schon deshalb darf eine Antwort das Bestehen eines Mandatsverhältnisses oder gar ein konkretes Beurkundungsgeschäft nicht bestätigen, auch nicht mittelbar. Die Anlage zum Rundschreiben Nr. 03/2020 der Bundesnotarkammer hält dazu fest, dass eine allgemein gehaltene Formulierung zulässig ist. Antworten bleiben deshalb allgemein und ohne Bezug auf einen konkreten Vorgang. Eine an den Vorgaben des Rundschreibens orientierte Antwort kann beispielsweise lauten: „Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine inhaltliche Stellungnahme zu einzelnen Sachverhalten ist uns aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich.”

Praktische Konsequenz: Bewertungen für eine Notarkanzlei entstehen organisch oder gar nicht.

Fazit

Sichtbarkeit ist auch unter den Vorgaben des § 29 BNotO möglich. Für die meisten Notarkanzleien ist die lokale Suche sogar der entscheidende Zugangskanal, weil Mandanten überwiegend nach einem Notar in ihrer Nähe suchen und Google die Entfernung entsprechend stark gewichtet.

Die drei Faktoren des Google-Algorithmus, Relevanz, Entfernung und Bekanntheit, lassen sich auf drei praktische Handlungsfelder herunterbrechen: ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, konsistente Kanzleidaten in den relevanten Verzeichnissen und eine Website, die Mandanten verständliche Informationen bietet und auf allen Geräten zuverlässig funktioniert. Bewertungen spielen zwar ebenfalls eine Rolle, können im berufsrechtlichen Rahmen jedoch nur begrenzt beeinflusst werden.

Gute Sichtbarkeit entsteht deshalb nicht durch Werbung, sondern durch Aktualität, Klarheit und Verlässlichkeit: Eigenschaften, die Mandanten von einem Notariat ohnehin erwarten.

Was Sie selbst tun können:

  • Das Google-Unternehmensprofil aufrufen und Adresse, Telefon, Kategorie, Sprechzeiten und Beschreibung auf Aktualität prüfen.
  • Name, Anschrift und Telefon in Website, Kammer-Eintrag und Google-Profil zeichengleich halten. Da der notar.de-Eintrag aus dem Verzeichnis der Bundesnotarkammer gespeist wird, beginnt die Pflege bei der zuständigen Kammer.
  • Die Kanzlei-Website auf dem Smartphone aufrufen und prüfen, ob die wichtigsten Anliegen verständlich erklärt sind und die Kontaktdaten schnell gefunden werden können.

Philipp Niedrich ist Gründer von Notarius Digitalis. Er schreibt über die digitale Entwicklung des Notariats mit Schwerpunkt auf Website, Sichtbarkeit und KI. Mehr unter notariusdigitalis.de.