Das Telefon klingelt … was ist zu tun? Heutzutage löst das Telefon bei vielen Menschen, insbesondere den jüngeren Kollegen, Panik aus. Und das ist schlecht. Denn der Empfangsbereich und das Telefon sind die Visitenkarte des Notariats.

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Einzelunternehmer und Gewerbesteuer: Das müssen Sie wissen

Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe (Hierzu BVerfG, 15.1.2008 – 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit der Gewerbesteuer belegt. Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer, die an einen stehenden Gewerbebetrieb im Inland anknüpft und deren Aufkommen den Kommunen zusteht.

Schenkungsverträge – Teil 3 vorweggenommenen Erbfolge

Dieser Vertragstyp wird sehr häufig zwischen Eltern und Kindern geschlossen und zielt darauf ab, das Vermögen der Eltern (Schenker/Überlasser) zu deren Lebzeiten an das Kind (Beschenkter/Übernehmer) zu übertragen. Sind mehrere Kinder vorhanden, kann das Vermögen unter diesen aufgeteilt werden. Selbstverständlich kann dieser Vertragstyp auch zwischen entfernteren Verwandten (z.B. Großeltern/Enkel oder Geschwistern) oder nicht Verwandten geschlossen werden, was in der Praxis jedoch nur geringe Relevanz hat.

Schenkungsverträge – Teil 2 – Notarkosten

Wird ein Schenkungsvertrag beurkundet, ist zunächst festzustellen, ob es sich um eine Schenkung mit oder ohne Gegenleistung handelt. Findet eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung statt, ist der Geschäftswert nach § 97 Abs. 1 GNotKG (Wert des Beurkundungsgegenstandes/Rechtsverhältnisses) zu bestimmen. Erfolgt eine Gegenleistung (Austauschvertrag), ist § 97 Abs. 3. GNotKG einschlägig (Vergleich der Werte von Beurkundungsgegenstand/Rechtsverhältnis und […]

Schenkungsverträge – Teil 1: Schenkungssteuer

Alle Notarinnen und Notare beurkunden regelmäßig Verträge, die eine Schenkung (§ 516 BGB) zum Inhalt hat. Sie haben somit eine große wirtschaftliche Bedeutung in ihrem Arbeitsalltag. Bei einer Schenkung wird Vermögen unter Lebenden übertragen. Eine sog. Handschenkung, bei der z. B. ein Geldbetrag / Gegenstand geschenkt wird, bedarf nicht der Schriftform. Soll jedoch eine Immobilie […]