- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, ist im Kern beabsichtigt, personenbezogene Daten in öffentlich abrufbaren Registern, z.B. dem Handels- oder Gesellschaftsregister, besser zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde klar, dass durch kostenfreie Abrufe aus dem öffentlichen Register auch an Daten wie Anschriften und solcher in Ausweiskopien sowie Unterschriften leicht zu gelangen war. Der Entscheidung des EUGH wird die erforderliche Aufmerksamkeit nun zukommen, denn zahlreiche Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen stehen an, so bspw. im HGB, GmbHG, AktG und in der HRV. Zumindest wird ein Anspruch geschaffen, auf Löschung überobligatorisch offengelegter Daten in öffentlichen Registern.
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Notarielle Vorprüfung gemäß § 15 Abs. 3 GBO
- Dr. Sebastian Barry
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht, Immobilienrecht
Der Notar hat die zu einer Eintragung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen, welche dem Formerfordernis des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO unterliegen, vor ihrer Einreichung beim Grundbuchamt auf ihre Eintragungsfähigkeit zu überprüfen (§ 15 GBO Abs. 3 GBO). Diese Prüfungspflicht gilt gemäß § 15 Abs. 3 S. 2 allerdings dann nicht, wenn die vom Notar an das Grundbuchamt übermittelte Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wurde. Gleiches gilt im Ergebnis für unterschriftsbeglaubigte Vollmachten oder Genehmigungserklärungen, da diese die betreffenden Grundbucherklärungen nicht unmittelbar enthalten.
Tod eines Kommanditisten: die Rechtsfolgen
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit dem Tod eines Kommanditisten treten naturgemäß Veränderungen bei der KG ein.
Folgende Rechtsfolgen sind denkbar:
Mit dem Tode eines Kommanditisten wird die Gesellschaft, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt, mit den Erben des verstorbenen Kommanditisten fortgesetzt § 177 HGB. Der Kommanditanteil ist grundsätzlich kraft Gesetzes vererblich.
Unwirksamkeit der Beurkundung (§§ 6, 7, 38 BeurkG)
- Dr. Thorsten Führ, Dr. Philipp Selentin
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Zur (ganzen oder teilweisen) Unwirksamkeit der Beurkundung kann es nur bei der Beurkundung von Willenserklärungen und der ihnen gleichgestellten Eide oder eidesstattlichen Versicherungen kommen (§§ 6, 7, 38 BeurkG). Mithin sind alle anderen Beurkundungen auch bei einer Verletzung des Mitwirkungsverbots wirksam; jedoch mit einer Ausnahme: Die Beglaubigung der eigenen Unterschrift ist nichtig, da es sich nicht mit dem Begriff der Beglaubigung verträgt, dass Amtsperson und Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, identisch sind.
Der Wandel zum „Echtzeit“-Notariat: Wie digitales Banking im Notariat die Prozesse endlich fließen lässt
- KanzleiBanking
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Warum Echtzeitzahlungen, digitale Kontoeröffnung und klare Rollen zwischen Reno und Notar den nächsten Entwicklungsschritt im digitalen Notariat markieren – und wie spezialisierte Lösungen wie KanzleiBanking genau dafür gebaut sind.
Der neue KI-Assistent für NotarPraxis Wissen: Noch schneller zur richtigen Antwort
- Redaktion
- Sonstiges
Effizienter recherchieren, präziser arbeiten, zuverlässige Fundstellen finden – mit dem neuen KI-Assistenten für NotarPraxis Wissen steht Ihnen ab sofort eine intelligente Unterstützung für Ihre notarielle Fachrecherche zur Verfügung. Die innovative Funktion verbindet die bewährte Qualität unserer Fachliteratur mit der Geschwindigkeit moderner KI-Technologie.
Überblick zum neuen Stiftungszivilrecht
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
Die bundeseinheitliche Neuregelung des bisher überwiegend in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungszivilrechts ist am 1.7.2023 in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 2947 ff.; Überblick zum Werdegang der Reform Janitzki, ErbR 2022, 15 ff.). Nunmehr 29 (statt wie zuvor neun) Normen des BGB enthalten Bestimmungen zu Name, Sitz, Vermögen der Stiftung, Rechten und Pflichten der Organmitglieder, […]