- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, ist im Kern beabsichtigt, personenbezogene Daten in öffentlich abrufbaren Registern, z.B. dem Handels- oder Gesellschaftsregister, besser zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde klar, dass durch kostenfreie Abrufe aus dem öffentlichen Register auch an Daten wie Anschriften und solcher in Ausweiskopien sowie Unterschriften leicht zu gelangen war.
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Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Der Wirksamkeitszeitpunkt für die Registeranmeldung
- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht
Der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung und der Übermittlung einer Registeranmeldung darf nicht zu weit auseinanderliegen: In manchen Fällen kann eine zu lange Verweildauer sogar dazu führen, dass der Registerrichter eine erneute Anmeldung erwünscht.
Was Sie alles zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anmeldung im Handels- oder Gesellschaftsregister wissen müssen, erklärt Ihnen Referent Frank Tondorf in diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger“ vom 22. November 2024.
Der Untergang von Dienstbarkeiten beim Heimfall des Erbbaurechts
- Udo Hagemann
- Bau- und Architektenrecht
Bei nahezu allen Bestellungen von Erbbaurechten stellt sich bei einem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück die Frage nach einer Absicherung der im Rang zurücktretenden Dienstbarkeit. Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG kann das Erbbaurecht nur an ausschließlich erster Rangstelle im Grundbuch des mit dem zu belasteten Grundstück bestellt werden. Es kann also keine nachrangige oder gleichrangige Eintragung erfolgen.
Notargebühren: Beratung
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Gebührenrecht/Kostenrecht
Die Gebühren kostenpflichtiger Beratungen des Notars sind in Nr. 24200–24202 KV GNotKG geregelt. Grundsätzlich sind die zu einem oder die innerhalb eines vollendeten Beurkundungs- oder Entwurfsverfahren geleisteten Beratungen mit der Hauptgebühr, also der Gebühr des Beurkundungsverfahrens (oder isolierten Entwurfsverfahrens) abgegolten.
Der Bauträgervertrag (eine Zusammenfassung)
- Tanja Roden
- Bau- und Architektenrecht
Wenn von einem Bauträgervertrag die Rede ist, wird ein einheitlicher Vertrag bezeichnet, in dem neben dem Grundbesitz auch ein ggf. noch nicht errichtetes Bauwerk veräußert wird (§ 650u BGB), der zwingend notariell zu beurkunden ist (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Bauträgervertrag ist eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag.
In der Regel wird in einem solchen Vertrag eine bezugs- oder gebrauchsfertige Wohnung / Gewerbeeinheit veräußert; Abweichungen hiervon sind möglich.
Das Erbscheinsverfahren: Reicht es aus, wenn ein Erbe einen quotenlosen Erbschein beantragt?
- Redaktion
- Erbrecht
Müssen nicht alle Erben bei einem Erbscheinantrag mitwirken und einen entsprechenden Verzicht erklären?
Mit diesen Fragen befasst sich Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel in dem Webinar-Auszug vom 07. August 2024.
Das notarielle Nachlassverzeichnis: die Pflichten des Notars
- Redaktion
- Erbrecht
Notare tragen als „Hilfsperson“ des Erben die Verantwortung für die vollständige und richtige Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Was der Erbe hingegen mit diesem Verzeichnis macht, etwa ob er dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber der Auskunftspflicht nach § 2314 nachkommt, liegt außerhalb des notariellen Verantwortungsbereichs. Doch was genau sind die Aufgaben und Pflichten der Notarin oder des Notars als ebendiese […]
