Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Notariat wirft fachliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Interview mit Julia Schmidt erläutert Dr. Roland Klaes, Mitglied der Geschäftsführung von C.H.BECK, für welche Arbeitsschritte Beck-Noxtua eingesetzt werden kann, wo die Grenzen des Systems liegen und welche Rolle die Fachinhalte des Deutschen Notarverlags dabei spielen.

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Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH

Will ein Geschäftsführer sein Amt beenden, kann er einseitig die Niederlegung seines Amtes erklären. Hierzu ist der Geschäftsführer jederzeit befugt, wenn kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Missbräuchlich ist eine Amtsniederlegung, wenn die Insolvenz der Gesellschaft bevorsteht und der einzige Geschäftsführer sich seines Amtes entledigen will.

Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #2 BVerfG: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Notar Matthias Sören Holland spricht darüber mit Prof. Dr. Christian Waldhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Gemeinsam ordnen sie die Entscheidung ein und beleuchten ihre Folgen für die notarielle Praxis.

Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit bei Willenserklärungen

Grundsätzlich können nur voll geschäftsfähige Personen rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Die volle Geschäftsfähigkeit wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) erlangt (§ 2 BGB). Bei einigen Geschäften, z.B. zur Annahme eines Schenkungsversprechens, reicht ausnahmsweise die beschränkte Geschäftsfähigkeit (= Vollendung des 7. Lebensjahres). In anderen Fällen wird ein Mindestalter verlangt (z.B. ein notarielles Testament darf durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer offenen Schrift errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat; seine Einwilligung zur Annahme als Kind kann abgeben, wer 14 Jahre alt ist).

Grenzen der Testamentsvollstreckung bei Personengesellschaften

Die Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personengesellschaft als solche (GbR, eGbR, OHG, Komplementär einer KG) kann grundsätzlich nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen (wohl aber zum Beispiel der Abfindungsanspruch oder der Auseinandersetzungsanspruch des bzw. der Erben des verstorbenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft). Grund hierfür ist die Unvereinbarkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung des Gesellschafters nach §§ 721 BGB, 128 HGB einerseits mit der auf den Nachlass beschränkten Rechtsmacht des nicht persönlich haftenden Testamentsvollstreckers andererseits.

Erfolgreich im Notariatsalltag kommunizieren: Körpersprache

Wussten Sie, dass bereits der erste Eindruck eines Menschen zu über 50 % auf nonverbalen Signalen beruht – etwa Mimik, Gestik oder Körperhaltung? Studien zeigen, dass ein sympathisches Lächeln oder eine offene Körpersprache den Eindruck einer Person deutlich stärkt.

Effizientere Prozesse im Notariat: Anderkonten digital führen

Deutschland muss digitaler werden, um im internationalen Vergleich nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Wie Notaren die Digitalisierung gelingen kann, zeigt das Beispiel einer KI-basierten Lösung für Bankingprozesse.