Ein Berliner Testament kann nach dem ersten Erbfall zum Problem werden: steuerlich teuer, rechtlich bindend. In dieser Folge beleuchten die Notare Matthias-Sören Holland und Dr. Martin Konstantin Thelen einen klassischen Erbfall aus der Praxis und zeigen, wie sich Bindungswirkung und Erbschaftsteuer durch kluge Gestaltung nach dem Erbfall auflösen lassen. Hören Sie rein.

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Vor- und Nachteile der Treuhandstiftung

Das BGB und die Landesstiftungsgesetze befassen sich nur mit (durch behördliche Anerkennung) rechtsfähig werdenden Stiftungen des bürgerlichen Rechtes. Sehr viel weiter verbreitet sind tatsächlich unselbstständige, sog. Treuhandstiftungen (Monografisch: Wallenhorst/Wallenhorst, Die Treuhandstiftung, 2023. Übersicht bei Gemmer, EE 2023, 64 ff. (mit Muster der Ausstattung S. 68) und EE 2023, 77 ff. (dort Muster der Satzung); Kuhn, […]

Unternehmensbeteiligungen: Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Bei den Unternehmensbeteiligungen stellen sich für die Bewertung die Fragen, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer laut Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Nach §§ 711 Abs. 1, 711a BGB, 105 Abs. 3 HGB ist der Anteil an einer Personengesellschaft im Grundsatz mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragbar. Diese kann im […]

Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate

Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.

Unternehmerehe: Das MoPeG und die Ehegatten­innen­gesellschaft

Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) hat das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts grundlegend verändert. So hat der Gesetzgeber das Gesamthandsvermögen abgeschafft und das Vermögen, welches die GbR hält, als eigenes Vermögen der GbR nach § 713 BGB deklariert. Damit folgt das Gesetz der seit 2001 bestehenden Rechtsprechung des BGH und modernisiert zugleich das Recht der GbR. Eingeführt […]

Motive für die Wahl der Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform

Der Aufwand zur Errichtung einer KG kann überschaubar sein und zügig geschehen. Der Gesellschaftsvertrag braucht derzeit i.d.R. keine notarielle Beurkundung. Die Notar- und Gerichtskosten sind daher meistens gering. Anderes kann sich das darstellen, wenn Kosten für externe Beratungen oder Ausarbeitungen des Personenhandelsgesellschaftsvertrages beansprucht und zu vergüten sind.

UG (haftungsbeschränkt) – Wandlung in die GmbH durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Häufig geschieht die Wandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch eine Bar-Kapitalerhöhung auf das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH. Gleichzeitig wird im Gesellschaftsvertrag der Rechtsformzusatz in „GmbH“ geändert. Wegen der Notwendigkeit, den Gesellschaftsvertrag abzuändern, bedarf es eines Beschlusses, der mindestens mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen […]