Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, ist im Kern beabsichtigt, personenbezogene Daten in öffentlich abrufbaren Registern, z.B. dem Handels- oder Gesellschaftsregister, besser zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde klar, dass durch kostenfreie Abrufe aus dem öffentlichen Register auch an Daten wie Anschriften und solcher in Ausweiskopien sowie Unterschriften leicht zu gelangen war.

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Strategien zur Selbstmotivation im Kanzleialltag

Auch im notariellen Arbeitsalltag gibt es Phasen, in denen die Motivation nachlässt – sei es durch Routine, hohe Arbeitsbelastung oder schwierige Mandate. Doch welche Strategien helfen wirklich, um sich selbst wieder in Schwung zu bringen? In unserem Webinarausschnitt vom 19. September 2024 zeigt Referentin Ronja Tietje, wie Sie gezielt an Ihrer Selbstmotivation arbeiten können – mit praktischen Impulsen, die sich ohne großen Aufwand in den Kanzleialltag integrieren lassen.

Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam.

Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 3: die Nachbereitung und ständige Vertretung

Im Nachgang zur Übernahme einer Vertretung ist es ratsam, dem Amtsinhaber in einem Vermerk bzw. einer E-Mail eine kurze Rückmeldung zu den erledigten Amtsgeschäften zu geben. Besondere Vorkommnisse sind – unabhängig davon, ob diese das Beurkundungsverfahren oder den Vollzug betreffen – in jedem Fall mitzuteilen, um dem Amtsinhaber zu ermöglichen, sich nach der Rückkehr ins Amt einen Überblick über unerledigte Angelegenheiten zu verschaffen.

Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #1 Nachweis der Erbfolge bei notariellem gemeinschaftlichem Testament mit Pflichtteilsstrafklausel – mit Prof. Dr. Christopher Keim

In der ersten Folge unseres Podcasts geht es um den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklauseln in notariellen Verfügungen von Todes wegen. Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024.

Gestaltungsmöglichkeiten des Erbverzichts

Der Erbverzicht kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen stattfinden oder wenn innerhalb der Familie eine klare und konfliktfreie Vermögensnachfolge angestrebt wird. Notarinnen und Notare sind hier gefragt, rechtssichere und interessengerechte Lösungen zu entwickeln – vor allem dann, wenn komplizierte familiäre Konstellationen berücksichtigt werden müssen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten beim Erbverzicht die notarielle Praxis konkret bietet, erklärt die Referentin Julia Roglmeier in folgendem Webinarausschnitt vom 02. April 2025.

Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 2: die Durchführung

Wie die Notarvertretung im Einzelfall abläuft, hängt stark von den Umständen, etwa dem größenmäßigen Zuschnitt des Notarbüros, dem Urkundsaufkommen oder der Anzahl der Mitarbeiter, ab. Zu den typischen Aufgaben eines als Notarvertreter abgeordneten Notarassessors gehören – schwerpunktmäßig – die Beurkundung von Niederschriften aus dem gesamten notariellen Tätigkeitsspektrum, die Durchführung des Urkundsvollzugs einschließlich der Prüfung von Kostenrechnungen, die Erledigung der Korrespondenz, die Abnahme von Beglaubigungen, die Prüfung und ggf. Erstellung von Entwürfen sowie das Abhalten von Besprechungen.