- André Elsing
- Berufsrecht
Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über:
Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und
Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.
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Grunderwerbsteuer – Erbschaftssteuer – Ertragsteuer: Eine Handreichung für die NoFa-Praxis
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Erbrecht
Notare haben gegenüber Gerichten und Behörden stets steuerliche Beistandspflichten / Anzeigepflichten nach §§ 18 ff. GrEStG, § 34 ErbStG iVm §§ 7 f. ErbStDV und § 54 EStDV zu beachten, ohne hierbei gegen § 18 BNotO zu verstoßen. In der notariellen Praxis allerdings, beim Vollzug, müssen insbesondere Notarfachangestellte und Notarfachwirte hiermit umzugehen wissen.
Das Verwahrungsverzeichnis (§§ 21 ff. NotAktVV)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Das Verwahrungsverzeichnis (VVZ) hat am 01.01.2022 das Verwahrungsbuch, die Anderkontenliste, das Massenbuch, sowie das Namensverzeichnis zum Massenbuch abgelöst. Es wird – wie das UVZ – ausschließlich elektronisch geführt und zentral im Elektronischen Urkundenarchiv mittels des Moduls „Verwahrungsverzeichnis“ in XNP geführt und verwaltet.
Neues zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB n.F.)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht
Am 01.01.2024 startet das neue Gesellschaftsregister, das – wie beispielsweise auch das Handelsregister – uneingeschränkt öffentlich ist und ausschließlich elektronisch geführt wird. Die Einsicht in das Gesellschaftsregister ist kostenlos.
Alle Jahre wieder… (und jetzt das MoPeG)
- Andreas Panz
- Gesellschaftsrecht
Und so auch in diesem Jahr, denn zu der üblichen hohen Arbeitsbelastung zum Jahresende hin, gilt es, dabei die Veränderungen des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem MoPeG treten erhebliche Neuerungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft, d.h. für die GbR, die OHG und die KG.
Weihnachtszeit im Notariat
- Tabitha Baldauf
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Wenn die großen Weihnachtshits täglich im Radio gespielt werden und es in den Straßen nach gebrannten Mandeln, Lebkuchen und Glühwein duftet, wissen wir: Es ist wieder so weit – Oh du fröhliche Weihnachtszeit!
Die elektronische Urkundensammlung (§ 34 ff. NotAktVV)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Die eUrkundensammlung wurde etwas verzögert nach den anderen Verzeichnissen ab dem 01.07.2022 neben der (Papier-)Urkundensammlung sowie der neuen (Papier-)Sondersammlung und der neuen (Papier-)Erbvertragssammlung eingeführt. Der digitale Ablageort für die in die eUrkundensammlung einzustellenden Dateien findet sich innerhalb des UVZ (= weitere virtuelle Karteikarte: „Dokumente“).
