„Für das Notariat zählen Praxisnähe und starke fachliche Tiefe. Der Deutsche Notarverlag ist als führender Fachverlag die zentrale Anlaufstelle für das Notarwesen. Mit der Integration unserer spezialisierten Fachinhalte in Beck-Noxtua sorgen wir dafür, dass notarielles Wissen schnell auffindbar und rechtskonform anwendbar ist. Nutzerinnen und Nutzer können so produktiver auf Basis exklusiver Inhalte arbeiten und gleichzeitig sicher sein, dass höchste Sicherheits- und Compliance-Standards eingehalten werden.“ – Dennis Flohr (Verlagsleiter Deutscher Notarverlag).

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Neben dem Beruf zum Bachelor – Ein Erfahrungsbericht

Vier Jahre berufsbegleitendes Fernstudium, eine ständige Dreifachbelastung mit Job und Privatleben – all das liegt nun hinter mir! Im Oktober letzten Jahres habe ich nach acht Semestern in Regelstudienzeit meinen Bachelor in „Rechtswissenschaften für Notarfachwirte (LL.B.)“ erfolgreich abgeschlossen. War es einfach? Ganz und gar nicht. Würde ich mich wieder dafür entscheiden? Auf jeden Fall! Warum […]

Mit welcher Norm aus dem BeurkG wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung Bestandteil der Urkunde?

Das Wohnungseigentumsrecht wirft in der notariellen Praxis immer wieder komplexe Rechtsfragen auf. Eine besondere Rolle spielt dabei die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die für die Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch unerlässlich ist. Doch welche Anforderungen stellt das Beurkundungsgesetz in diesem Zusammenhang? In dem Webinarausschnitt vom 12. August 2024 beantwortet Referent Frank Tondorf ebendiese Frage eines Teilnehmenden.

Notariatsorganisation in der Praxis – wenn Tradition auf Digitalisierung trifft

Als Notar Hans Schneider vor 30 Jahren seine Kanzlei gründete, war die Welt noch analog. Heute steht seine langjährige Mitarbeiterin Frau Müller kurz vor dem Ruhestand. Sie hat über die Jahre ein immenses Fachwissen aufgebaut. Doch vieles davon ist in ihrem Kopf gespeichert – und genau hier liegt die Herausforderung.

Eheverträge (§ 100 Abs. 1 GNotKG)

Bei Eheverträgen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen treten häufig Abrechnungsprobleme auf. Denn schließlich müssen die Beurkundungsgegenstände wertmäßig gesondert ermittelt werden. Zusätzlich ist die Wertermittlung in der Regel nach materiellrechtlichen Vorschriften durchzuführen.

Rechte in Abteilung II – Reallasten

Was sind die Voraussetzungen, um eine Reallast gestalten zu können? Wie definiert sich der Unterschied zwischen Reallast und Dienstbarkeit? Und was gilt es zu beachten, wenn eine Duldungsverpflichtung mit einer Reallast zusammen bestellt wird? Diesen und weiteren Fragen beantwortet Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel in dem Webinar-Auszug vom 24. April 2024.

Die Fälligkeitsmitteilung beim Immobilienkaufvertrag

Die Fälligkeitsmitteilung stellt einen bedeutsamen Teil des Kaufvertragsvollzugs dar, da sie dem Käufer bestätigt, dass alle im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und somit sämtliche für die vertragsgerechte Eigentumsumschreibung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Unterlagen vorliegen.