- Redaktion
- Kanzleimanagement
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Professionelle Gesprächsführung in der digitalen Welt – So meistern Sie die Herausforderungen im Notariatsalltag!“ erfahren Sie von Referentin Ronja Tietje, wie Notariate ihre organisatorischen Abläufe systematisch analysieren, digitale Prozessmodelle entwickeln und Verantwortlichkeiten klar definieren können. Dabei wird deutlich, dass Digitalisierung nur dann einen echten Mehrwert schafft, wenn Prozesse vereinfacht statt unnötig verkompliziert werden.
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Grenzüberschreitende Umwandlungen: Notarielle Beurkundung des Umwandlungsplans
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.
Entwicklung des Umwandlungsrechts
- Ralf Knaier
- Handels- und Gesellschaftsrecht, Sonstiges
Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert (Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts v. 28.10.1994, BGBl I 1994, S. 3210; hierzu Lutter, in: Lutter, UmwG, Einf. Rn 8 ff.). Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der gewünschten Gesellschaftsform gehen zu müssen. In steuerlicher Hinsicht wird im Zusammenspiel mit dem UmwStG eine Buchwertfortführung ermöglicht.
Digitalisierung: Online-Gründung und die Problembereiche
- Prof. Dr. Heribert Heckschen / Dr. Christoph Löffler
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht) (ABl L 196 v. 11.7.2019, S. 80) verabschiedet worden (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) v. 5.7.2021, BGBl I 2021, S. 3338). Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ergänzt.
Telefon-Knigge: Hilfe, ein Mandant ruft an!
- Tabitha Baldauf
- Kanzleimanagement
Wir alle kennen sie: schwierige Telefonate. Wie überraschende Sommergewitter entladen sie sich ohne Ankündigung und blitzartig in unserem Arbeitsalltag.
Aktuelles im Notariat: Entscheidung OLG Celle 16.04.2024, 20 W 23/24, GbR Grundbuch
- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die erste obergerichtliche Entscheidung zum Thema Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums durch eine (noch) nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Eintragung des Eigentumswechsels nach dem 31.12.2023 gem. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBG ist ergangen. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass das OLG Celle festgestellt hat, dass § 40 GBO keine analoge Anwendung […]
Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist (Fleischer, DB 2020, 1107, 1108 f.; Noack, NZG 2020, 581.). Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft.
