Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]

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Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR

Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben.

Wozu benötige ich als Führungskraft das Controlling?

Controlling liefert der Notariatsführung wertvolle Informationen über mittel- und langfristige Entwicklungen. Dadurch werden Chancen frühzeitig erkannt und fundierte Entscheidungen ermöglicht.

Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle

Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.

Ausdrucksfähigkeit von Stimme und Körpersprache

Wussten Sie, dass 80 % unserer Entscheidungen und Reaktionen durch nonverbale Kommunikation beeinflusst werden? Der Großteil unserer täglichen Kommunikation erfolgt nonverbal – über Mimik, Gestik, Körperhaltung und Blicke.

Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften

Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.

Aktuelles im Notariat: Aufsatz von Notar Dr. Heinze: GNotKG Kaufvertrag/Finanzierungsgrundschuld in einer Urkunde

Warum werden der Kaufvertrag über eine Immobilie und die Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises regelmäßig in getrennten Erklärungen aufgenommen, auch wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages bereits die Voraussetzungen zur Aufnahme der Grundschuldbestellung vorliegen?