Im Grundbuch des zu verkaufenden Grundstücks ist in Abteilung II ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für eine namentlich genannte natürliche Person eingetragen. Auf Nachfrage erklärt der Verkäufer, dass er sich seinerzeit mit seinem damaligen Nachbarn auf die Einräumung eines Vorkaufsrechts geeinigt und die Eintragung im Grundbuch veranlasst habe. Dieser sei vor einigen Jahren in ein Pflegeheim gezogen und leide an einer fortgeschrittenen Demenz. Dies wird durch die Angaben des Sohnes des Vorkaufsberechtigten bestätigt.

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Vollzugstätigkeiten – Teil 2

Weiter geht’s: Im ersten Teil haben wir bereits damit begonnen, einen für die Praxis verwendbaren Überblick über die verschiedene Gebührentatbestände (Teil 1: Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3) zu geben. Werfen wir nun einen Blick auf Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4-11, sowie auf Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 2 und Abs. 3.

Vollzugstätigkeiten

Im Rahmen eines Beurkundungsverfahrens / sonstigen Verfahrens wird der Notar häufig auch mit dem Vollzug des Geschäfts beauftragt. Gleiches ist ferner möglich, wenn ein Notar ausschließlich den Entwurf einer Urkunde gefertigt, lediglich die Unterschrift auf einem Fremdentwurf beglaubigt oder nur die Urkunde eines anderen Notar zu prüfen / bei Gericht einzureichen hat. Für die verschiedenen Vollzugstätigkeiten fallen unterschiedliche Gebühren an, die jedoch innerhalb eines Verfahrens / Geschäfts (mit Ausnahme der Gebühr für die Erzeugung der XML-Strukturdaten) nur einmal berechnet werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Tätigkeit vor oder nach der Beurkundung / Entwurfsanfertigung erfolgt ist.

Die elektronische Präsenzbeurkundung – Ein erster Einblick

Am 22. Mai 2024 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem seit dem Jahr 2022 bereits im Rahmen der notariellen Online-Verfahren elektronische Niederschriften errichtet werden können, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, auch im herkömmlichen Präsenzverfahren, also mit den Erschienenen im Notarbüro, eine elektronische Urkunde zu errichten. Zwischenzeitlich hat am 09. Oktober 2024 die Anhörung der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung stattgefunden, so dass davon auszugehen ist, dass der Regierungsentwurf demnächst auch Gesetz wird.

Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR

Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben.

Wozu benötige ich als Führungskraft das Controlling?

Controlling liefert der Notariatsführung wertvolle Informationen über mittel- und langfristige Entwicklungen. Dadurch werden Chancen frühzeitig erkannt und fundierte Entscheidungen ermöglicht.

Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle

Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.