- André Elsing
- Berufsrecht
Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über:
Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und
Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.
Zeige Beiträge
Haftung bei der Vor-GmbH
- Prof. Dr. Heribert Heckschen/Dr. Christoph Löffler
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Hinsichtlich der Haftungsverhältnisse bei der Vor-GmbH ist zu unterscheiden zwischen der Haftung der Vor-GmbH selbst, der persönlichen Haftung der Gründer für die Geschäfte der gescheiterten Vor-GmbH, der Haftung der Handelnden gem. § 11 Abs. 2 GmbHG und letztendlich der sog. Differenz- oder Unterbilanzhaftung der Gründer nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Die persönliche Haftung der Gründer wird von der Rspr. differenziert behandelt, je nachdem, ob es zur Eintragung kommt oder diese scheitert.
Verlosung: „Aktuelles im Notariat“ feiert seine 50. Ausgabe!
- Redaktion
- Sonstiges
Wir feiern die 50. Jubiläumsausgabe unseres Kurses „Aktuelles im Notariat“!
Seit vier Jahren ist der Kurs nun die Anlaufstelle für aktuelle Informationen rund um das Notariat – und viele der monatlich teilnehmenden Notariatsmitarbeitenden, Notarinnen und Notare sind bereits von Anfang an mit dabei!
Wir haben für Sie heute sogar einen doppelten Grund zum Feiern: Denn wir verlosen einen Platz zur kostenlosen Teilnahme für ein Jahr an dem Kurs!
Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht,
Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung: Teil 1
Gesellschafterversammlung
Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten:
Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH.
Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine
Gründung der UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll: Zweifelsfragen in der Praxis
- Prof. Dr. Heribert Heckschen/Dr. Christoph Löffler
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Gesetzgeber hatte noch rechtzeitig erkannt, dass die im RegE vorgesehene Mustersatzung mit Mustergründung und Musterhandelsregisteranmeldung für die Praxis nicht nur untauglich, sondern mit ganz erheblichen Nachteilen verbunden ist. Er entschied sich für einen Kompromiss mit einem klassischen Gründungsverfahren und einer zusätzlichen vereinfachten Gründungsvariante.
So gelingt ein gelungenes On- und Offboarding als Teil einer guten Mitarbeiterbindung
- Ronja Tietje
- Kanzleimanagement
Bei einem gelungenen Onboarding geht es nicht nur darum, dass am 1. Arbeitstag der Arbeitsplatz des neuen Mitarbeitenden funktionstüchtig ist, sondern auch darum, das neue Teammitglied emotional willkommen zu heißen.
„Irgendwo muss da noch Geld stecken!“ – Auf der Suche nach dem goldenen (Nachlass)Schatz … Verborgene Konten? Notare prüfen gründlich, sind aber keine Spürhunde
- Christian Noe
- Erbrecht
Steht einer Person ein Pflichtteil zu, kann diese von den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB). Notare müssen Nachlass und Vermögen dann genau durchleuchten. Wie sie recherchieren und ausforschend vorgehen, haben sie dabei selbst in der Hand. Die Anforderungen an Notare dürfen jedoch nicht ins Unermessliche wachsen, sagt der BGH (Beschl. v. 07.03.2024, Az. I ZB 40/23). Hatte ein Erblasser mehrere Konten im Ausland, muss der Notar nicht bei allen möglichen dortigen Kreditinstituten anklopfen, um weitere Konten aufzuspüren. Dafür müssen schon ein paar konkrete Hinweise auf Konten oder Gelder auf dem Tisch des Notars landen.
