- VERLAG C.H.BECK München
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„Für das Notariat zählen Praxisnähe und starke fachliche Tiefe. Der Deutsche Notarverlag ist als führender Fachverlag die zentrale Anlaufstelle für das Notarwesen. Mit der Integration unserer spezialisierten Fachinhalte in Beck-Noxtua sorgen wir dafür, dass notarielles Wissen schnell auffindbar und rechtskonform anwendbar ist. Nutzerinnen und Nutzer können so produktiver auf Basis exklusiver Inhalte arbeiten und gleichzeitig sicher sein, dass höchste Sicherheits- und Compliance-Standards eingehalten werden.“ – Dennis Flohr (Verlagsleiter Deutscher Notarverlag).
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Notarfachangestellte/r Notarfachwirt/in – der schönste Beruf der Welt
- Aline Krumpholz-Jung
- Kanzleimanagement
Haben Sie sich mal gefragt, was Sie als Notarfachangestellte/r bzw. Notarfachwirt/in bewirken?
Wie bewirken? Was soll ich schon bewirken? Ich entwerfe und wickle Urkunden ab. Was soll man damit denn bewirken? Ich arbeite in einem Büro! Was für außerordentliche Leistungen erbringe ist denn schon? Ich bin doch keine Krankschwester/kein Krankenpfleger oder gar Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann. Was bewirke ich in dieser Welt denn schon großartig? Ich arbeite meine Akten ab und das war es. Ist dem tatsächlich so? Arbeiten wir nur Akten ab?
Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft
- Bernd Bös
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:
Grunderwerbsteuer – Erbschaftssteuer – Ertragsteuer: Eine Handreichung für die NoFa-Praxis
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Erbrecht
Notare haben gegenüber Gerichten und Behörden stets steuerliche Beistandspflichten / Anzeigepflichten nach §§ 18 ff. GrEStG, § 34 ErbStG iVm §§ 7 f. ErbStDV und § 54 EStDV zu beachten, ohne hierbei gegen § 18 BNotO zu verstoßen. In der notariellen Praxis allerdings, beim Vollzug, müssen insbesondere Notarfachangestellte und Notarfachwirte hiermit umzugehen wissen.
Das Verwahrungsverzeichnis (§§ 21 ff. NotAktVV)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Das Verwahrungsverzeichnis (VVZ) hat am 01.01.2022 das Verwahrungsbuch, die Anderkontenliste, das Massenbuch, sowie das Namensverzeichnis zum Massenbuch abgelöst. Es wird – wie das UVZ – ausschließlich elektronisch geführt und zentral im Elektronischen Urkundenarchiv mittels des Moduls „Verwahrungsverzeichnis“ in XNP geführt und verwaltet.
Neues zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB n.F.)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht
Am 01.01.2024 startet das neue Gesellschaftsregister, das – wie beispielsweise auch das Handelsregister – uneingeschränkt öffentlich ist und ausschließlich elektronisch geführt wird. Die Einsicht in das Gesellschaftsregister ist kostenlos.
Alle Jahre wieder… (und jetzt das MoPeG)
- Andreas Panz
- Gesellschaftsrecht
Und so auch in diesem Jahr, denn zu der üblichen hohen Arbeitsbelastung zum Jahresende hin, gilt es, dabei die Veränderungen des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem MoPeG treten erhebliche Neuerungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft, d.h. für die GbR, die OHG und die KG.
