Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]

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Aktuelles im Notariat: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Ende Februar 2024 veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. Dieser Entwurf wurde zur Stellungnahme an die entsprechend zu beteiligten Organisationen weitergeleitet. Die Stellungnahmefrist läuft Ende März 2024 ab. Es kann damit gerechnet werden, dass ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben konkret in der ersten Jahreshälfte eingeleitet wird und das Gesetz kurzfristig in Kraft tritt.

Was unklar ist, wird klar gemacht! Notar muss Beurkundung korrigieren dürfen

Immer wieder kommt es zwischen Mandanten und dem Notar zum Streit über die Kosten, wenn Beurkundungen vorzeitig abgebrochen werden. Das OLG Karlsruhe hat über einen Fall entschieden, in dem eine Mandantin einen laufenden Termin platzen ließ, da sie nicht alle Urkundstexte verstand (22.2.23, Az. 19 W 108/21 [Wx]). Sie berief sich außerdem darauf, dass der Notar einen Beratungstermin nicht selbst, sondern durch seinen Büroleiter durchführen ließ. Das OLG ließ beide Vorwürfe nicht gelten.

Schenkungsverträge – Teil 2 – Notarkosten

Wird ein Schenkungsvertrag beurkundet, ist zunächst festzustellen, ob es sich um eine Schenkung mit oder ohne Gegenleistung handelt. Findet eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung statt, ist der Geschäftswert nach § 97 Abs. 1 GNotKG (Wert des Beurkundungsgegenstandes/Rechtsverhältnisses) zu bestimmen. Erfolgt eine Gegenleistung (Austauschvertrag), ist § 97 Abs. 3. GNotKG einschlägig (Vergleich der Werte von Beurkundungsgegenstand/Rechtsverhältnis und […]

Schenkungsverträge – Teil 1: Schenkungssteuer

Alle Notarinnen und Notare beurkunden regelmäßig Verträge, die eine Schenkung (§ 516 BGB) zum Inhalt hat. Sie haben somit eine große wirtschaftliche Bedeutung in ihrem Arbeitsalltag. Bei einer Schenkung wird Vermögen unter Lebenden übertragen. Eine sog. Handschenkung, bei der z. B. ein Geldbetrag / Gegenstand geschenkt wird, bedarf nicht der Schriftform. Soll jedoch eine Immobilie […]

Vom unechten VIP bis zum Profi

Die Antwort auf die Frage danach, welche Art von Mandanten denn wohl die am liebsten genommene ist, lautet sicherlich allseits: „Der Pflegeleichte“.

Notarfachangestellte/r Notarfachwirt/in  – der schönste Beruf der Welt

Haben Sie sich mal gefragt, was Sie als Notarfachangestellte/r bzw. Notarfachwirt/in bewirken? Wie bewirken? Was soll ich schon bewirken? Ich entwerfe und wickle Urkunden ab. Was soll man damit denn bewirken? Ich arbeite in einem Büro! Was für außerordentliche Leistungen erbringe ist denn schon? Ich bin doch keine Krankschwester/kein Krankenpfleger oder gar Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann. Was bewirke ich in dieser Welt denn schon großartig? Ich arbeite meine Akten ab und das war es. Ist dem tatsächlich so? Arbeiten wir nur Akten ab?