- André Elsing
- Berufsrecht
Mit dieser Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung ändert das BMJV die Vorsorgeregister-Verordnung. § 78a Abs. 1 BNotO-E bestimmt nach wie vor, dass die Bundesnotarkammer als Registerbehörde unter Rechtsaufsicht des BMJV ein automatisiertes elektronisches Register führt, über:
Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügungen und
Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB.
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Motive für die Wahl der Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Aufwand zur Errichtung einer KG kann überschaubar sein und zügig geschehen. Der Gesellschaftsvertrag braucht derzeit i.d.R. keine notarielle Beurkundung. Die Notar- und Gerichtskosten sind daher meistens gering. Anderes kann sich das darstellen, wenn Kosten für externe Beratungen oder Ausarbeitungen des Personenhandelsgesellschaftsvertrages beansprucht und zu vergüten sind.
Die Vorsorgevollmacht – Teil 2: Patientenverfügung
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der persönlichen Selbstbestimmung im medizinischen Bereich. Sie dient dazu, den individuellen Wünschen einer Person in Bezug auf medizinische Behandlungen – insbesondere im Hinblick auf lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen – verbindlich festzuhalten. Mit ihr kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind und welche ausdrücklich abgelehnt werden, wenn eine Kommunikation mit Ärzten oder Angehörigen nicht mehr möglich ist.
Wirtschaftliche Bedeutung und Struktur der Grundpfandrechte
- Hanna Bamberger
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Immobilienrecht
Der Gläubiger einer Geldforderung, der dem Schuldner Zahlungsfristen einräumt, hat ein berechtigtes Interesse an einer „Sicherheit“. Da die künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht voraussehbar sind, will der Gläubiger für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners entweder auf bestimmte Vermögenswerte zurückgreifen können, oder es soll ihm eine andere Person für die Schuld einstehen.
UG (haftungsbeschränkt) – Wandlung in die GmbH durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Häufig geschieht die Wandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch eine Bar-Kapitalerhöhung auf das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH. Gleichzeitig wird im Gesellschaftsvertrag der Rechtsformzusatz in „GmbH“ geändert. Wegen der Notwendigkeit, den Gesellschaftsvertrag abzuändern, bedarf es eines Beschlusses, der mindestens mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen […]
Einwendungen gegen die Kostenberechnung
- Dr. Dirk-Ulrich Otto
- Basiswissen Notariat, Gebührenrecht/Kostenrecht
Wenn der Kostenschuldner mit der ihm vom Notar übersandten Kostenberechnung nicht einverstanden ist, kann er dagegen Einwendungen geltend machen (§ 127 GNotKG). Ihm stehen dabei grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung.
Kapitalüberführung in die errichtete GmbH in Gründung
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit dem GmbH-Errichtungsprotokoll wird der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dies kann im Rahmen des notariellen Beurkundungsverfahrens bereits unter Beteiligung einer einzigen Person, als Gründungsgesellschafterin, wirksam geschehen. Auch mehrere Personen können eine GmbH errichten; die Möglichkeiten der Errichtung durch eine Person und die durch mehrere Personen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1 GmbHG.