Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten (BGH, Urt. v. 25.5.2016 – IV ZR 205/15, NJW 2016, 2566, 2567). Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 […]

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Optimierte GmbH-Gründung durch Zusammenbeurkundung mit Kostenfolgen

1. Für ausschließlich zulässige Zwecke darf eine GmbH errichtet werden (§ 1 GmbHG); ihre Gründer haben dabei einschlägige Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. a) Erforderlich: Der einzige oder die sämtlichen Gesellschafter unterzeichnen den Gesellschaftsvertrag, § 2 Abs. 1 S. 2 GmbHG. Das geschieht durch die Beurkundung – der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form, § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG.

Umfrage: Nutzung von KI im Notariat

Mit dieser Umfrage möchte der Deutsche Notarverlag herausfinden, wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) zurzeit in Ihrem notariellen Alltag nutzen und welche Potenziale oder Bedenken hierbei gegebenenfalls bestehen. Ihre Teilnahme an der Umfrage erfolgt anonym. Ihre Antworten helfen uns, mögliche Inhalte und Fortbildungen im Kontext der Nutzung von KI zu entwickeln und exakt auf Ihre Bedürfnisse im notariellen Alltag zuzuschneiden.

Notargebühren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Errichtet wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem sich (mind.) zwei Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, so wie im Gesellschaftsvertrag bestimmt, zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB).

Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 1: die Vorbereitung

Der Notarvertretung kommt für die Funktionsweise des Notariatswesens eine grundlegende Bedeutung zu, weil sie einen Ausgleich zwischen den persönlichen Interessen des Notars und dem öffentlichen Interesse des Staates an einer geordneten und jederzeit verfügbaren vorsorgenden Rechtspflege schafft.

Notargebühren: Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

Verlobte, Eheleute und Lebenspartner können vom gesetzlichen Regelfall des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft abweichen. Dazu kommt der Abschluss einer ehevertraglichen Vereinbarung in Betracht, mit der Wirkung, dass mit dem Beginn der Ehe ein anderer oder ein modifizierter Güterstand gilt, §§ 1408 ff. BGB. Der Ehevertrag kann vor oder auch nach der Ehe geschlossen werden.

KI im Notariat: Wie Sie von der Digitalisierung profitieren können

Die Arbeit im Notariat ist geprägt von Präzision, Organisationstalent und einem (oft erstaunlichen) Spagat zwischen Routine und anspruchsvollen Aufgaben. Doch was passiert, wenn Künstliche Intelligenz hier Einzug hält? Für Fachangestellte bedeutet das keine Science-Fiction-Revolution, sondern ganz konkrete Veränderungen: Software, die Entwürfe vorbereitet, Systeme, die Fristen automatisch überwachen, und digitale Helfer, die Informationen liefern, bevor man sie überhaupt gesucht hat. Doch was nach technologischem Fortschritt klingt, wirft auch Fragen auf: Wo hilft KI wirklich? Wo stößt sie an Grenzen? Und was bedeutet das für die individuellen Rollen im Notariatsteam?