- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht
Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten (BGH, Urt. v. 25.5.2016 – IV ZR 205/15, NJW 2016, 2566, 2567). Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 […]
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Die DSGVO in Kombination mit dem Berufsrecht
- Redaktion
- Berufsrecht, Kanzleimanagement
Die Anforderungen der DSGVO machen vor dem notariellen Berufsrecht nicht halt. Von der Aufbewahrung sensibler Urkunden bis hin zur elektronischen Kommunikation mit Mandanten: Notare und Notariatsmitarbeitende müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Arbeitsalltag konsequent beachten.
Letztwillige Verfügung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung – der Stiftungsvertrag
- Ulf Schönenberg-Wessel
- Erbrecht
Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages. Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters, wie sie sich aus dem Stiftungsvertrag ergeben.
Der Mandant am Telefon: Umgang mit Beschwerden
- Redaktion
- Kanzleimanagement
Mandanten rufen nicht nur mit Terminanfragen oder kurzen Rückfragen an. Häufig äußern sie am Telefon auch Kritik oder Unzufriedenheit – Situationen, die Fingerspitzengefühl, Ruhe und eine klare Kommunikation erfordern.
In unserem Webinarausschnitt vom 05. November 2024 zeigt Ronja Tietje, wie sich Beschwerden am Telefon professionell aufnehmen lassen und welche Gesprächstechniken helfen, auch in angespannten Momenten souverän zu bleiben.
Verwalterzustimmung: Kein Anspruch des Verwalters auf Kaufvertragsablichtung
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Miet- und WEG-Recht
Im Zuge der Abwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrags wird der zuständige Verwalter der Wohnungseigentumsanlage angeschrieben. Unter Übersendung eines Entwurfs der Verwaltergenehmigung wird um die Übermittlung seiner Zustimmung zur Veräußerung (§ 12 WEG) gebeten.
Die rechtliche Verbindung von Grundstücken
- Nele Scholz
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Immobilienrecht
Im Rahmen von Bauvorhaben, Projektentwicklung und Finanzierung beabsichtigen Eigentümer regelmäßig, Gründstücke im Grundbuch zu verbinden. Nach § 890 BGB gibt es zwei Möglichkeiten der rechtlichen Verbindung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, die Eigentümer aufgrund ihrer Befugnisse nach § 903 BGB im Rahmen des Artikel 14 des Grundgesetzes vornehmen können.
Die Reform der GwGMeldV-Immobilien – Teil 2
- Dr. Martin Thelen
- Berufsrecht, Immobilienrecht,
Etwas mehr als vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten wurde die Meldepflichtverordnung nun erstmalig reformiert. Die Reform diente insbesondere der (längst überfälligen) Anpassung der Verordnung an das seit dem 1.4.2023 (Siehe § 59 Abs. 11 GwG) geltende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Basierend auf einer umfassenden Evaluierung der Verordnung wurden zudem einzelne Meldesachverhalte eingeschränkt, um die Qualität der Meldungen (weiter) zu steigern). Schließlich wurden wenige weitere (redaktionelle) Änderungen vorgenommen. Die angepasste Meldepflichtverordnung gilt seit dem 17.2.2025.