Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Elektronische Präsenzbeurkundung seit 29.12.2025

Die Möglichkeiten Beurkundungen digital umzusetzen sind weitreichender geworden – dies durch das am 29.12.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. (Die Verkündung erfolgte im BGBl I, Nr. 320 v. 12.12.2025.) Damit greift ein wichtiger Fortschritt, durch Digitalisierung der Abwicklungsprozesse zwischen Notariaten und Gerichten die Arbeit effizienter zu gestalten. Störende Medienbrüche können unterbleiben (bei Medienbrüchen können Unterbrechungen und Wechsel von Kommunikations- und Informationsträger Fehler und Verzögerungen verursachen).

Rechte in Abteilung II: die dinglichen Vorkaufsrechte

Dingliche Vorkaufsrechte in Abteilung II sind oft komplexer, als es der Grundbuchauszug vermuten lässt. Besonders subjektiv‑dingliche Rechte können sich durch Grundstücksteilungen und alte historische Eintragungen unbemerkt vervielfachen – mit erheblichen Risiken für die notarielle Abwicklung. Der folgende Webinarausschnitt zeigt anschaulich, worauf es bei der Prüfung dinglicher Vorkaufsrechte wirklich ankommt und warum eine gründliche Bestandsaufnahme in alten Grundbüchern oft unverzichtbar ist.

Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate

Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.

Grundlagen der Zugewinnberechnung: Vermögens- und Haftungstrennung

Jedem Ehegatten gehört sein Vermögen allein Entgegen dem Wortlaut „Zugewinngemeinschaft“ bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt, § 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB. Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt, jedem Ehegatten gehört weiterhin sein Vermögen allein. Vielmehr beschränkt sich die […]

Behindertentestament: Ein aktueller Hinweis für die Gestaltung

Behindertentestamente gelten als sichere Gestaltung – doch ein aktueller Praxisfall zeigt, dass sie eine oft übersehene Lücke enthalten können. Wenn der reale Nachlass nicht ausreicht, um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche vollständig abzudecken, droht der Zugriff des Sozialhilfeträgers – selbst bei sorgfältiger Testamentsgestaltung.

Chatbot in Notarpraxis Wissen: Ein (ausführlicher) Praxistest

Noch vor dem Einloggen auf die Online-Bibliothek erscheint der Hinweis auf den neuen KI Assistenten mit dem Aufruf, diesen auszuprobieren. Ein Aufruf, dem man folgen sollte! Was mit „Frag den Fuchs“ in ReNoSmart begann, wird nun in allen Onlinebibliotheken – also auch Notarpraxis Wissen – optimal umgesetzt. In allen Modulen, Musterkollektion bis Primus, ist der KI-Assistent enthalten.