Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.

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Aktuelles im Notariat: Kaufvertrag Immobilie, Käufer zahlt die Notarkosten nicht

Im Rahmen der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen kommt es gelegentlich vor, dass der Käufer die ihm in Rechnung gestellten Notarkostenrechnungen nicht bezahlt oder der Käufer von Seiten des Verkäufers mit Zweifeln hinsichtlich seiner „Zahlungsmoral“ bezeichnet wird. Welche Optionen haben wir in der Notarstelle? Dieses Video ist ein Ausschnitt vom 24.04.2024 aus dem innovativen Onlinekurs „Aktuelles im […]

Anscheinend korrekt? – Wer bei einer „Falschberatung“ beweispflichtig ist

Immer wieder verlangen Mandanten Schadenersatz vom Notar, da er angeblich falsch beraten hat. Beim sogenannten Anscheinsbeweis setzt das Gericht einen gewöhnlichen, „typischen Geschehensablauf“ voraus, der nicht detailliert bewiesen werden muss.

Veränderungsmanagement in der Kanzlei: Einführung der e-Akte als Praxisbeispiel

Der Kern unseres Seins besteht aus Veränderung. Anpassbarkeit ist nicht ein Thema der Moderne, sondern schon immer ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens. Das Paradoxe daran: wir mögen keine Veränderungen. Selten begegnet man jemanden, der sagt: „Prima, lass uns verändern!“ Sind die ersten Schritte aber gemacht, kann die Veränderung einen beflügeln. Die ersten Schritte fallen uns aber schwer. Mit Veränderungen verbindet man oft Stress. Sie sind uns unangenehm.

Schenkungsverträge – Teil 3 vorweggenommenen Erbfolge

Dieser Vertragstyp wird sehr häufig zwischen Eltern und Kindern geschlossen und zielt darauf ab, das Vermögen der Eltern (Schenker/Überlasser) zu deren Lebzeiten an das Kind (Beschenkter/Übernehmer) zu übertragen. Sind mehrere Kinder vorhanden, kann das Vermögen unter diesen aufgeteilt werden. Selbstverständlich kann dieser Vertragstyp auch zwischen entfernteren Verwandten (z.B. Großeltern/Enkel oder Geschwistern) oder nicht Verwandten geschlossen werden, was in der Praxis jedoch nur geringe Relevanz hat.

Aktuelles im Notariat: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Ende Februar 2024 veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. Dieser Entwurf wurde zur Stellungnahme an die entsprechend zu beteiligten Organisationen weitergeleitet. Die Stellungnahmefrist läuft Ende März 2024 ab. Es kann damit gerechnet werden, dass ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben konkret in der ersten Jahreshälfte eingeleitet wird und das Gesetz kurzfristig in Kraft tritt.

Was unklar ist, wird klar gemacht! Notar muss Beurkundung korrigieren dürfen

Immer wieder kommt es zwischen Mandanten und dem Notar zum Streit über die Kosten, wenn Beurkundungen vorzeitig abgebrochen werden. Das OLG Karlsruhe hat über einen Fall entschieden, in dem eine Mandantin einen laufenden Termin platzen ließ, da sie nicht alle Urkundstexte verstand (22.2.23, Az. 19 W 108/21 [Wx]). Sie berief sich außerdem darauf, dass der Notar einen Beratungstermin nicht selbst, sondern durch seinen Büroleiter durchführen ließ. Das OLG ließ beide Vorwürfe nicht gelten.