Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Notariat wirft fachliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im Interview mit Julia Schmidt erläutert Dr. Roland Klaes, Mitglied der Geschäftsführung von C.H.BECK, für welche Arbeitsschritte Beck-Noxtua eingesetzt werden kann, wo die Grenzen des Systems liegen und welche Rolle die Fachinhalte des Deutschen Notarverlags dabei spielen.

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Umgang mit Ängsten im Arbeitsalltag

In diesem Webinarausschnitt erläutert Referentin Ronja Tietje, warum Angst ein natürlicher Schutzmechanismus ist, wie sie uns zugleich motivieren kann und mit welchen praktischen Strategien sich Unsicherheit, Selbstzweifel und belastende Gedankenspiralen überwinden lassen.

Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Rechtsfolgen bei unberechtigter Nichtanerkennung + Leitfaden

Betrachten wir uns nun die Rechtsfolgen für Banken und Sparkassen, wenn sie notarielle Vorsorgevollmachten nicht anerkennen. Auch in diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko. Denn Banken und Sparkassen sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung an die Leistungstreuepflicht gebunden. Dieser entspringt die Verpflichtung, keine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges herbeizuführen.

Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung

In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit erloschen ist. Das Schweigen des Grundbuchs ist leider kein verlässlicher Hinweis auf das Fehlen der Hofeigenschaft.

Der Nießbrauch im Sozialrecht

In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Rechte in Abteilung II – Sonderfragen“ beleuchtet Referent Ulf Schönenberg-Wessel, welche Auswirkungen ein vorbehaltener Nießbrauch im Fall späterer Pflegebedürftigkeit haben kann und welche Grenzen der Zugriff von Sozialleistungsträgern hat.

Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: eine differenzierende Betrachtung

Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen. Häufig wird daher auf vorformulierte Muster zurückgegriffen, die zahlreich im Internet verfügbar sind. Fraglich ist allerdings, ob Banken und Sparkassen solche privatschriftlichen Vorsorgevollmachten anerkennen müssen oder ob sie jedenfalls insoweit auf die Erteilung einer bankinternen Vollmacht bestehen können. Letzteres wird überwiegend angenommen, da Banken und Sparkassen bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht weder kontrollieren könnten, ob der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig gewesen sei, noch ob die Unterschrift auf der Urkunde vom Kontoinhaber stamme.

Buchhaltung im Notariat: die Korrektur von Rechnungen

Fehlerhafte Rechnungen fallen oft erst auf, wenn sie bereits verbucht oder sogar bezahlt wurden. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann eine Rechnungskorrektur erforderlich ist, welche formalen Anforderungen gelten und welche steuerlichen Folgen ein unrichtiger, zu niedriger oder sogar unberechtigter Steuerausweis nach sich ziehen kann. Anhand mehrerer Praxisbeispiele erläutert geprüfte Bilanzbuchhalterin und Rechtsfachwirtin Birgit Benker […]