- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen. Häufig wird daher auf vorformulierte Muster zurückgegriffen, die zahlreich im Internet verfügbar sind. Fraglich ist allerdings, ob Banken und Sparkassen solche privatschriftlichen Vorsorgevollmachten anerkennen müssen oder ob sie jedenfalls insoweit auf die Erteilung einer bankinternen Vollmacht bestehen können. Letzteres wird überwiegend angenommen, da Banken und Sparkassen bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht weder kontrollieren könnten, ob der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig gewesen sei, noch ob die Unterschrift auf der Urkunde vom Kontoinhaber stamme.
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Erfolgreich im Notariatsalltag kommunizieren: Körpersprache
- Redaktion
- Sonstiges
Wussten Sie, dass bereits der erste Eindruck eines Menschen zu über 50 % auf nonverbalen Signalen beruht – etwa Mimik, Gestik oder Körperhaltung? Studien zeigen, dass ein sympathisches Lächeln oder eine offene Körpersprache den Eindruck einer Person deutlich stärkt.
Effizientere Prozesse im Notariat: Anderkonten digital führen
- KanzleiBanking
- Kanzleimanagement, Sonstiges, Wirtschaftsrecht
Deutschland muss digitaler werden, um im internationalen Vergleich nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Wie Notaren die Digitalisierung gelingen kann, zeigt das Beispiel einer KI-basierten Lösung für Bankingprozesse.
GbR als Eigentümerin von Grundstücken
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
Wenn zum Vermögen der GbR eine Immobilie gehört, kann der Anteil an der GbR dennoch ohne eine notarielle Beurkundung übertragen werden, weil nicht die Immobilie, sondern die Mitgliedschaft an der GbR übertragen wird.
Geldwäscherechtliches Barzahlungsverbot gemäß § 16a GwG
- Dr. Thorsten Führ, Dr. Philipp Selentin
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Für seit dem 1.3.2023 (Zum zeitlichen Anwendungsbereich näher Bernert/Reyes y Ráfales, NJW 2023, 1686, 1687) geschlossene Verträge gilt das Barzahlungsverbot des § 16a GwG. Die Regelung betrifft alle Verträge, welche auf Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind. Innerhalb dieses Anwendungsbereiches dürfen Geldschulden des Verkäufers – entgegen des gesetzlichen Regelfalls – ausnahmsweise nicht in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Zahlungsmitteln erfüllt werden.
Der richtige Einsatz von künstlicher Intelligenz im Notariat: So unterstützt KI bei der Geldwäscheprüfung
- Maximilian Reinhard
- Sonstiges
„Schon wieder KI!“, mag man sich bei der Überschrift denken. Verständlich, denn kaum ein Thema wird aktuell inflationärer genutzt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Doch gerade weil KI oft mehr Buzzword als Inhalt ist, möchte ich heute aufzeigen, wo und wie künstliche Intelligenz im Notariat tatsächlich Sinn ergibt – und warum sie gerade im Kontext der Geldwäscheprüfung (GwG-Prüfung) besonders hilfreich sein kann.
Insolvenz des Bauträgers
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bau- und Architektenrecht
Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.