Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten (BGH, Urt. v. 25.5.2016 – IV ZR 205/15, NJW 2016, 2566, 2567). Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 […]

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Vollzug in besonderen Fällen

In Teil 1 und Teil 2 haben wir bereits verschiedene Gebührentatbestände der Vollzugstätigkeiten beleuchtet. Heute widmen wir uns im letzten Teil den besonderen Fällen.

Vollzugstätigkeiten – Teil 2

Weiter geht’s: Im ersten Teil haben wir bereits damit begonnen, einen für die Praxis verwendbaren Überblick über die verschiedene Gebührentatbestände (Teil 1: Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3) zu geben. Werfen wir nun einen Blick auf Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4-11, sowie auf Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 2 und Abs. 3.

Vollzugstätigkeiten

Im Rahmen eines Beurkundungsverfahrens / sonstigen Verfahrens wird der Notar häufig auch mit dem Vollzug des Geschäfts beauftragt. Gleiches ist ferner möglich, wenn ein Notar ausschließlich den Entwurf einer Urkunde gefertigt, lediglich die Unterschrift auf einem Fremdentwurf beglaubigt oder nur die Urkunde eines anderen Notar zu prüfen / bei Gericht einzureichen hat. Für die verschiedenen Vollzugstätigkeiten fallen unterschiedliche Gebühren an, die jedoch innerhalb eines Verfahrens / Geschäfts (mit Ausnahme der Gebühr für die Erzeugung der XML-Strukturdaten) nur einmal berechnet werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Tätigkeit vor oder nach der Beurkundung / Entwurfsanfertigung erfolgt ist.

Die elektronische Präsenzbeurkundung – Ein erster Einblick

Am 22. Mai 2024 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem seit dem Jahr 2022 bereits im Rahmen der notariellen Online-Verfahren elektronische Niederschriften errichtet werden können, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, auch im herkömmlichen Präsenzverfahren, also mit den Erschienenen im Notarbüro, eine elektronische Urkunde zu errichten. Zwischenzeitlich hat am 09. Oktober 2024 die Anhörung der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung stattgefunden, so dass davon auszugehen ist, dass der Regierungsentwurf demnächst auch Gesetz wird.

Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR

Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben.

Wozu benötige ich als Führungskraft das Controlling?

Controlling liefert der Notariatsführung wertvolle Informationen über mittel- und langfristige Entwicklungen. Dadurch werden Chancen frühzeitig erkannt und fundierte Entscheidungen ermöglicht.