In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Professionelle Gesprächsführung in der digitalen Welt – So meistern Sie die Herausforderungen im Notariatsalltag!“ erfahren Sie von Referentin Ronja Tietje, wie Notariate ihre organisatorischen Abläufe systematisch analysieren, digitale Prozessmodelle entwickeln und Verantwortlichkeiten klar definieren können. Dabei wird deutlich, dass Digitalisierung nur dann einen echten Mehrwert schafft, wenn Prozesse vereinfacht statt unnötig verkompliziert werden.

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Insolvenz des Bauträgers

Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.

Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Wann ist der Notar der Vertretung bei einer Anmeldung bevollmächtigt?

Gerade bei Registeranmeldungen kommt in der notariellen Praxis die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Notar die Vertretung übernehmen darf. Und gilt dies für Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen? In unserem aktuellen Webinarausschnitt erläutert Frank Tondorf, welche Grundlagen nach § 378 Abs. 2 FamFG hier zu beachten sind – schauen Sie jetzt rein!

Trennung und Scheidung einer Unternehmerehe – Auswirkung auf das Erbrecht

Ist die Ehe in einer Krise, so ist es wichtig zu wissen, wie sich Trennung und Scheidung auf das gesetzliche Erbrecht oder auch auf die Erbfolge, die aus einem Testament oder einem Erbvertrag resultiert, auswirkt.   Trennung der Ehegatten wirkt sich zunächst nicht auf das Erbrecht aus Entscheidend ist, dass sich die reine Trennung der […]

Notargebühren: Grundschuldbestellung

Der Geschäftswert für die Grundschuldbestellung entspricht dem Nennbetrag des Grundpfandrechts gem. § 53 Abs. 1 GNotKG. Die Grundschuldbestellung und das abstrakte Schuldversprechen sind gem. § 109 Abs. 2 Nr. 3 GNotKG gegenstandsgleich; ebenso ist gem. § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 4 GNotKG die mit beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung dinglich wie persönlich gegenstandsgleich.

Die DSGVO in Kombination mit dem Berufsrecht

Die Anforderungen der DSGVO machen vor dem notariellen Berufsrecht nicht halt. Von der Aufbewahrung sensibler Urkunden bis hin zur elektronischen Kommunikation mit Mandanten: Notare und Notariatsmitarbeitende müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Arbeitsalltag konsequent beachten.

Letztwillige Verfügung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung – der Stiftungsvertrag

Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages. Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters, wie sie sich aus dem Stiftungsvertrag ergeben.